Wie am Mittwoch bekannt gemacht wurde, hat das Bundesverfassungsgericht erstmals entschieden, dass Beamtinnen und Beamte in eingetragenen Lebenspartnerschaften den Familienzuschlag wie verheiratete Paare erhalten sollen. Dies gilt rückwirkend bis frühestens 2001, soweit die Beamten ihre Ansprüche geltend gemacht haben. Die Möglichkeit, sich als eingetragene Lebenspartnerschaft eintragen zu lassen, besteht seit 2001. Der Landtag von Baden-Württemberg hat bereits am 18.7.2012 per Gesetz für Baden-Württemberg beschlossen, dass eingetragene Lebenspartner unter anderem Familienzuschlag erhalten sollen. Darin ist eine Rückwirkung für die Jahre bis 2006 auf Antrag enthalten.
„Wir nehmen das Urteil des Bundesverfassungsgerichts sehr ernst. Wir gehen davon aus, dass der Bund, der im Besoldungsrecht für die Rechtslage vor 2006 zuständig war, das Urteil schnell umsetzen wird. Ist dies nicht der Fall, werde ich eine Gesetzesänderung im Land vorbereiten und dem Ministerrat zuleiten. Baden-Württemberg soll zum Land der Offenheit und Vielfalt werden. Wenn Menschen füreinander einstehen, kann es keinen Unterschied machen, ob sie in einer heterosexuellen Ehe oder in einer homosexuellen Partnerschaft leben“, sagte der Minister des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft Nils Schmid am 3.8.2012.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg