Fachkräfteeinwanderungsgesetz

Hoffmeister-Kraut begrüßt neues Gesetz und mahnt zur Eile

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Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

„Viele Unternehmen in Baden-Württemberg suchen händeringend nach Fachkräften. Die Fachkräfteengpässe stellen die Unternehmen in Baden-Württemberg vor immer größere Probleme. Die erleichterte Zuwanderung von beruflich qualifizierten Fachkräften und die neuen Regelungen zur Beschäftigungsduldung sind eine gute Nachricht für unsere Unternehmen. Es war höchste Zeit, dass der Bundestag heute das Fachkräfteeinwanderungsgesetz verabschiedet hat“, sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute in Stuttgart.

Das Gesetz erleichtere es beruflich qualifizierten Fachkräften von außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums spürbar, nach Deutschland zu kommen, um hier zu arbeiten. „Ich setze mich im Bundesratsverfahren dafür ein, dass das Gesetz so bald wie möglich in Kraft treten kann. Wir dürfen keine Zeit mehr verlieren“, so Hoffmeister-Kraut.

Des Weiteren begrüßte die Ministerin, dass der Bundestag heute auch das Gesetz über Duldung bei Ausbildung und Beschäftigung verabschiedet hat, durch das die bewährte Ausbildungsduldung erweitert und das neue Instrument der Beschäftigungsduldung eingeführt wird. „Es ist wichtig, dass Geduldete, die hier schon seit Längerem arbeiten und gut integriert sind, eine verlässliche und längerfristige Bleibeperspektive erhalten. Das sind wir nicht zuletzt den Unternehmen schuldig, die viel Zeit und Kraft in die Integration von Flüchtlingen in Arbeit investiert haben und auf ihre neuen Mitarbeiter dringend angewiesen sind“, so Hoffmeister-Kraut.

An die Bundesregierung appellierte sie, dass sie „jetzt auch die Umsetzung der angekündigten Begleitmaßnahmen zu dem Gesetz forciert.“ Dazu gehörten eine effektive Werbekampagne zur gezielten Fachkräftegewinnung im Ausland, eine verstärkte Sprachförderung im In- und Ausland und deutlich schnellere Verwaltungsverfahren.

Wirtschaftsministerium/Arbeit

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