„Ich unterstütze die weitgehend gemeinsame Länderposition, die Überbrückungshilfen bis Ende März 2022 zu verlängern. In Anbetracht der derzeitigen Lage ist das sinnvoll und wichtig. Es ist gut, dass Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier sich nun dafür ausspricht“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.
„Die Pandemie nimmt leider wieder an Fahrt auf. Neuerliche Einschränkungen aufgrund des Infektionsschutzes werden negative Konsequenzen für unsere Unternehmen und Soloselbständigen im Land mit sich bringen. Vor uns liegen schwierige Monate, in denen wir die Betriebe abermals unterstützen müssen.“
Aus Sicht von Hoffmeister-Kraut sei jedoch die Verlängerung der Fristen für die Einreichung der End- und Schlussabrechnungen eine dringende Voraussetzung. „Weder für prüfende Dritte noch für die Bewilligungsstellen wird es möglich sein, diesen enormen Aufwand parallel zur Umsetzung eines neuen Programms sowie zur Antragsbearbeitung zu stemmen. Das muss allen Beteiligten klar sein.“