Bewerbungen für den Innovationspreis Baden-Württemberg - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis 2014 - sind noch bis zum 31. Mai möglich. Kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung können sich mit beispielhaften innovativen Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg bewerben. Teilnahmeberechtigt sind im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro.
Das Land vergibt in diesem Jahr Preise in Höhe von insgesamt 50.000 Euro; die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH verleiht einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro. Der Sonderpreis der MBG wendet sich an junge Unternehmen aus Baden-Württemberg, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen.
Im Auftrag des Finanz- und Wirtschaftsministeriums organisiert das Regierungspräsidium Stuttgart den nach dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle benannten Wettbewerb. Eine fachkundige Jury bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Die Preise werden am 1. Dezember 2014 im Residenzschloss Ludwigsburg verliehen.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, dem Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V. und dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie im Internet unter: www.innovationspreis-bw.de.
Innovationspreis Baden-Württemberg - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis 2014 - Bewerbung ist noch bis zum 31. Mai möglich
Bewerbungen für den Innovationspreis Baden-Württemberg - Dr.-Rudolf-Eberle-Preis 2014 - sind noch bis zum 31. Mai möglich. Kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk und technologischer Dienstleistung können sich mit beispielhaften innovativen Produkten, Verfahren und technologischen Dienstleistungen um den Innovationspreis des Landes Baden-Württemberg bewerben. Teilnahmeberechtigt sind im Land ansässige Unternehmen mit maximal 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von nicht mehr als 100 Millionen Euro.
Das Land vergibt in diesem Jahr Preise in Höhe von insgesamt 50.000 Euro; die MBG Mittelständische Beteiligungsgesellschaft Baden-Württemberg GmbH verleiht einen Sonderpreis in Höhe von 7.500 Euro. Der Sonderpreis der MBG wendet sich an junge Unternehmen aus Baden-Württemberg, die nicht älter als zehn Jahre sind und mit bis zu 100 Beschäftigten einen Umsatz von maximal zehn Millionen Euro erzielen.
Im Auftrag des Finanz- und Wirtschaftsministeriums organisiert das Regierungspräsidium Stuttgart den nach dem früheren Wirtschaftsminister Dr. Rudolf Eberle benannten Wettbewerb. Eine fachkundige Jury bewertet die Bewerbungen nach ihrem technischen Fortschritt, der besonderen unternehmerischen Leistung und dem nachhaltigen wirtschaftlichen Erfolg. Die Preise werden am 1. Dezember 2014 im Residenzschloss Ludwigsburg verliehen.
Weitere Informationen und Bewerbungsunterlagen gibt es bei den Industrie- und Handelskammern, den Handwerkskammern, dem Landesverband der Baden-Württembergischen Industrie e.V. und dem Regierungspräsidium Stuttgart sowie im Internet unter: www.innovationspreis-bw.de.