Eventus

Klage des vbw gegen aufsichtliche Verfügung des Ministeriums im Zusammenhang mit der insolventen Eventus eG

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Glühbirne / © seabass creatives / Unsplash

Der Verband baden-württembergischer Wohnungs- und Immobilienunternehmen e. V. (vbw) hat am 7. Mai 2019 vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart Anfechtungsklage gegen Teile der aufsichtlichen Verfügung des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau Baden-Württemberg erhoben. Die darin angeordneten Auflagen waren das Ergebnis des aufsichtlichen Verfahrens zur Prüftätigkeit des Verbands bei der insolventen Eventus eG. Eine entsprechende Klageschrift wurde dem Ministerium zwischenzeitlich zugestellt.

„Der Verband klagt gegen Auflagen, die das Ministerium gegenüber dem Verband angeordnet hat. Diese beziehen sich auf die Strukturen und Prozesse bei der Prüfung seiner Mitgliedsgenossenschaften“, sagte eine Sprecherin des Ministeriums. „Über die Rechtmäßigkeit der Verfügung des Ministeriums wird nun das Gericht entscheiden“, so die Sprecherin weiter.

Das Wirtschaftsministerium habe als Aufsichtsbehörde ein förmliches Verfahren gegen den Prüfungsverband vbw durchgeführt. Im Zuge dessen habe das Wirtschaftsministerium eine gutachterliche Stellungnahme in Auftrag gegeben. Die Gutachter kamen zu dem Ergebnis, dass der vbw im Fall der Eventus eG als Prüfverband gegen die ihm obliegenden Pflichten verstoßen hat. „Dieses Verfahren hat das Ministerium mit Verfügung vom 9. April 2019 vorläufig abgeschlossen und gegenüber dem Verband eine Reihe von Auflagen angeordnet“, so die Sprecherin.

 

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