"Die anhaltend hohen Zahlungen von Baden-Württemberg in den Länderfinanzausgleich und der immer kleiner werdende Kreis der Geberländer machen den dringenden Reformbedarf beim Länderfinanzausgleich erneut offensichtlich. Leistung darf nicht bestraft werden. Dennoch setzen wir auf dem Weg zu einer Neuordnung des Länderfinanzausgleichs weiter auf eine Verhandlungslösung statt auf unnötige Konfrontation der Beteiligten. Bei allem Verständnis für die sich im Wahlkampf befindenden Bayern ist die von dort angekündigte Klage zur Zeit nicht hilfreich", sagte Minister Nils Schmid in Stuttgart.
Denn zum einen, so Schmid, würde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes den Gesetzgeber allenfalls die geltende Regelung kassieren und zu einer verfassungskonformen Neuregelung auffordern. Die genaue Ausgestaltung wäre dann im ohnehin bevorzugten Verhandlungsweg zwischen den Ländern zu erarbeiten.
Zum anderen berge die Klage auch große Risiken. Das Bundesverfassungsgericht prüfe die angegriffenen Normen unter allen denkbaren Gesichtspunkten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Dies könne für die Länder auch Nachteile mit sich bringen, beispielsweise eine stärkere Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft in den Finanzausgleich. Dies hätte für Baden-Württemberg negative Auswirkungen, da die Gemeindefinanzkraft in Baden-Württemberg deutlich über dem Bundesschnitt liege, so Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid abschließend.