Die voraussichtlichen Zuweisungen des Landes an die Kommunen für die Kleinkindbetreuung des Landes im Jahr 2014 liegen vor. Demnach werden die Kommunen insgesamt 350 Millionen Euro für das laufende Jahr erhalten.
Einschließlich Bundesmitteln steigt die Förderung auf 455 Millionen Euro. Die Zuweisungen wurden auf Basis der vorläufigen Zahlen der Jahresrechnungsstatistik errechnet. "Damit trägt das Land mehr als zwei Drittel der landesweiten Betriebsausgaben. Wir leisten so wie vereinbart unseren Teil bei der Kleinkindbetreuung in den Kommunen", sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
Die kommunalen Landesverbände und das Land hatten 2011 im Pakt für Familien mit Kindern ein dynamisches Modell der Finanzierung vereinbart. Für 2012 und 2013 überwies das Land wegen fehlender Ausbaudaten jeweils einen Festbetrag an die Kommunen. Der Festbetrag unterstellte eine Betreuungsquote im Land, die 34 Prozent im Jahr 2013 erreichen sollte. Auf der Basis leistete das Land im vergangenen Jahr Zuweisungen in Höhe von 477 Millionen Euro (einschließlich Bundesmittel rund 568 Millionen Euro).
Ab 2014 haben Land und Kommunen eine Abrechnung nach tatsächlich betreuten Kindern basierend auf den Vorjahreszahlen vereinbart. Das Land trägt demnach unter Einbeziehung der Bundesmittel 68 Prozent der Betriebsausgaben pro Kind - ein Spitzenwert im Bundesländervergleich. Die ursprünglich unterstellte Betreuungsquote von 34 Prozent ist jedoch noch nicht erreicht. Die tatsächliche Betreuungsquote im Jahr 2013 lag bei 25,5 Prozent. Da ab 2014 auf eine Pro-Kopf-Finanzierung der tatsächlich betreuten Kinder umgestellt wird, schlägt sich die geringere Betreuungsquote 2013 in einer geringeren Gesamtförderung 2014 nieder. Je mehr Kinder die Kommunen betreuen, desto mehr Geld bekommen sie auch vom Land überwiesen.
"Der Ausbau der Kleinkindbetreuung ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Ich bin zuversichtlich, dass es durch die gemeinsamen Anstrengungen von Land und Kommunen gelingt, die Betreuungsquote dynamisch zu steigern", sagte der Minister weiter.
Durch die Landeszuweisungen werden die Betriebsausgaben der Gemeinden, Stadtkreise und Landkreise für Tageseinrichtungen und Tagespflege gefördert.
Zu den Betriebsausgaben gehören die laufenden Ausgaben wie Personalausgaben sowie sächliche Verwaltungs- und Betriebskosten (z. B. Betriebskostenzuschüsse an freie und kirchliche Träger). Nicht zu den förderfähigen Ausgaben gehören Investitionsausgaben und Abschreibungen.
Die Investitionsausgaben für den bedarfsgerechten Ausbau der Betreuungsangebote für Kinder unter drei Jahren in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege werden durch die beiden Investitionsprogramme des Bundes "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2008 - 2013 und "Kinderbetreuungsfinanzierung" 2013 - 2014 unterstützt. Für die Durchführung dieser beiden Investitionsprogramme stellt der Bund dem Land Baden-Württemberg insgesamt rund 375 Millionen Euro zur Verfügung.