Landeshaushalt

Land stärkt mit 3. Nachtragshaushalt den Straßenbau

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Mit dem 3. Nachtragshaushalt für 2014 stärkt das Land den Straßenbau. Dazu wird die Vorfinanzierungsermächtigung für Bundesfernstraßen aus Landesmitteln (Swing) von bislang 60 Millionen Euro auf 100 Millionen Euro angehoben. Darüber hinaus wird die Finanzierung weiterer 30 Sachmittelstellen für unbefristete Beschäftigungsverhältnisse sichergestellt.

Das geht aus dem Gesetzentwurf zum Nachtragshaushalt hervor, der am 21. Mai 2014 in Erster Lesung im Landtag beraten wurde. Mit der Erhöhung der Vorfinanzierungsermächtigung gewährleistet das Land, dass vorgesehene Baumaßnahmen bei Bundesfernstraßen vollständig umgesetzt und die Bundesmittel vollständig abgenommen werden können.

Finanzminister Nils Schmid sagte: "Wir machen damit den Weg frei für eine Infrastruktur, die unserem Land gerecht wird und zukunftsfähig ist. Zu lange hat die Vorgängerregierung den Straßen beim Bröckeln zugesehen. Wir haben für 2014 bereits die Mittel für die Landesstraßen um 25 Millionen Euro auf über 100 Millionen Euro deutlich erhöht. Mit dem 3. Nachtragshaushalt machen wir einen weiteren Schritt beim Abbau des Sanierungsstaus. Denn um möglichst viele Bundesmittel ins Land zu holen, müssen bereits jetzt Bauaufträge vergeben werden. Und wir erreichen durch mehr Personal, dass diese Aufträge zügig umgesetzt werden. Das Verkehrsministerium hat damit alles beisammen, was es braucht."

Die Erhöhung der Ermächtigung wird nötig, weil für die in Baden-Württemberg laufenden Aus-und Neubaumaßnahmen von Bundesstraßen 2014 rund 200 Millionen Euro gebraucht werden. Wegen der vorläufigen Haushaltsführung des Bundes stehen derzeit Bundesmittel von rund 100 Millionen Euro sowie Swingmittel von 60 Millionen Euro zur Verfügung. Dadurch könnten nur Maßnahmen mit einem Investitionsvolumen von 160 Millionen Euro veranlasst werden.

Mit der Vorfinanzierungsermächtigung können Ausschreibungen und Bauvergaben im Vorgriff auf zusätzliche unterjährig verfügbare Bundesmittel durchgeführt werden. Der Swing ermöglicht die Abnahme von Mitteln, die im Laufe des Haushaltsjahres bundesweit nicht verausgabt werden und dann neu an die Länder verteilt werden. Die Vorfinanzierungsermächtigung wird für die haushaltsrechtliche Absicherung von Vergaben gebraucht und macht in der Regel keine Entnahme von Mitteln aus dem Landeshaushalt erforderlich.

Um die 2014 zur Verfügung stehenden Bundesmittel vollständig abrufen zu können, ist außerdem die Finanzierung von zusätzlich 30 Sachmittelstellen erforderlich. Diese werden aus dem laufenden Straßenbauhaushalt finanziert.

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