Ab November 2015 wird in 68 Städten und Gemeinden in Baden-Württemberg die Mietpreisbremse gelten. Die Landesregierung hat jetzt eine entsprechende Rechtsverordnung beschlossen. In den darin bestimmten Städten und Gemeinden mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfen Mieten bei einer Wiedervermietung die ortsübliche Vergleichsmiete nur noch höchstens um zehn Prozent übersteigen.
„Mieterhöhungen gibt es vor allem dann, wenn Wohnungen wieder vermietet werden. In den vergangenen Jahren haben diese teils erhebliche Ausmaße angenommen“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 29. September 2015. „Mit der Umsetzung der Mietpreisbremse wirken wir dem entgegen. Die Menschen sollen sich die Mieten in unserem Land noch leisten können.“
Dem Beschluss der Landesregierung war ein Anhörungsverfahren vorangegangen; dabei hatten Städte und Gemeinden Gelegenheit, sich zur Umsetzung der Mietpreisbremse zu äußern. Beinahe alle 68 Städte und Gemeinden, die bereits im Entwurf der Rechtsverordnung vorgesehen waren, machten davon Gebrauch. Auf Basis der Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurde der Entwurf der Rechtsverordnung sorgfältig geprüft. Die Mietpreisbremse wird danach - wie ursprünglich ins Auge gefasst - in den 68 Städten und Gemeinden zur Anwendung kommt. Dort gilt der Wohnungsmarkt auf der Grundlage einer Reihe statistischer Faktoren als angespannt.
„Die Mieten bezahlbar zu halten - das ist eine wichtige Säule unserer Wohnungspolitik“, sagte Schmid. Neben den bereits beschlossenen wohnungspolitischen Maßnahmenpaketen trage künftig auch die Mietpreisbremse dazu bei.
Er wies darauf hin, dass die Anstrengungen für bezahlbare Mieten umso wichtiger seien, je stärker die Bevölkerung in den kommenden Jahren wachse. „Mit den Flüchtlingen, die zu uns kommen und bei uns eine neue Heimat finden, wird unsere Gesellschaft größer werden - und damit auch der Bedarf an Wohnraum. Selbstverständlich werden wir darauf mit unserer Wohnraumförderung reagieren. Wir wollen zugleich aber bezahlbaren Wohnraum für alle Menschen in unserem Land. Die Deckelung des enormen Anstiegs der Mieten trägt dazu bei, dass Wohnen im Land selbst bei großer Nachfrage nicht zum Luxus wird“, so der Minister.
PM Landesregierung beschließt Umsetzung der Mietpreisbremse in 68 Städten und Gemeinden im Land (PDF)