Künftig müssen sich in neu abzuschließenden Pachtverträgen die Pächter von landeseigenen Flächen verpflichten, auf diesen nur gentechnikfreie Landwirtschaft zu betreiben.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat den Landesbetrieb Vermögen und Bau dazu angewiesen und setzt damit einen Kabinettsbeschluss aus dem Vorjahr um. Die Landesregierung verfolgt das Ziel einer gentechnikfreien Landwirtschaft in Baden-Württemberg. Die Neuregelung der Pachtverträge ist Teil eines Maßnahmenbündels, das das Land Baden-Württemberg im Zuge des Beitritts zum Europäischen Netzwerk gentechnikfreier Regionen auf den Weg bringt. "Als Eigentümer und Verpächter von Flächen hat das Land eine Vorbildfunktion. Deshalb werden wir künftig den gentechnikfreien Anbau in unseren neuen Pachtverträgen festlegen", erklärte der Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
"In Baden-Württemberg gibt es derzeit keinen kommerziellen und keinen Versuchsanbau von gentechnisch veränderten Pflanzen. Damit das auch so bleibt, nehmen wir mit der Verpflichtung zur gentechnikfreien Landwirtschaft auf neu verpachteten Landesflächen eine wichtige Weichenstellung vor. Das Land trägt damit den Sorgen der Verbraucherinnen und Verbraucher vor den Risiken der Agro-Gentechnik Rechnung", so Verbraucherminister Alexander Bonde.