In den Groß- und Universitätsstädten im Südwesten hat sich die Wohnraumsituation in den letzten Jahren deutlich verschärft. Die Landesregierung legt deshalb ein Maßnahmenpaket gegen Wohnungsmangel auf.
„Die Landesregierung will für Städte und Gemeinden den rechtlichen Rahmen schaffen, damit sie aktiv gegen Wohnungsmangel und für den Milieuschutz werden können“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid. Städte und Land könnten Wohnungsmangel und Mieterverdrängung nur gemeinsam anpacken. Das Paket umfasst den Gesetzentwurf für das Zweckentfremdungsverbot und den Entwurf einer Verordnung zur Einführung einer Umwandlungsgenehmigung.
Zweckentfremdung nur mit Genehmigung
Durch das so genannte Zweckentfremdungsverbot können Städte mit Wohnungsnot vermeiden, dass weiterer Wohnraum verloren geht. Wohnraum dürfe dann nur noch mit der Genehmigung der Gemeinden beispielsweise abgerissen oder in Gewerberäume oder Ferienwohnungen umgewandelt werden. Die Gemeinden können dabei selbst beurteilen, ob in ihrem Gebiet Wohnraummangel herrscht. „Wohnungsmangel darf nicht noch verschärft werden, weil Wohnungen zweckentfremdet werden“, so Schmid.
Das Maßnahmenpaket enthält außerdem eine Umwandlungsverordnung: Damit will die Landesregierung der Verdrängung von angestammten Mietern durch die Umwandlung von Mietwohnungen in Eigentumswohnungen entgegenwirken. Bisher kam es beim Verkauf von Wohnungsbeständen an große Investoren oft dazu, dass sich alteingesessene Mieter ihre Wohnungen auf einmal nicht mehr leisten konnten. Das soll sich ändern: „Mit der Umwandlungsverordnung wollen wir den gewachsenen Charakter von Stadtvierteln bewahren“, so Schmid.
Alteingesessene Wohnbevölkerung vor Verdrängung schützen
Mit der Verordnung haben die Gemeinden künftig ein gewichtiges Wort mitzureden: Sie müssen dann die Umwandlung in Eigentumswohnungen genehmigen. Bei der Umwandlungsverordnung geht es also darum, die alteingesessene Wohnbevölkerung vor der Verdrängung zu schützen – Stichwort Gentrifizierung. Baden-Württemberg ist damit nach Hamburg das zweite Bundesland, das diesen Schritt zum Milieuschutz macht.
Das Zweckentfremdungsgesetz soll nach der Anhörung im Herbst in den Landtag eingebracht werden und zum Jahreswechsel in Kraft treten. Auch die Umwandlungsverordnung soll Anfang 2014 wirksam werden.