„Der Bund muss sich an seine Abmachungen halten: Mit der Entscheidung im Finanzausschuss haben die Länder dem Bund glasklar verdeutlicht, dass der Bund die im Vermittlungsverfahren zur Hartz IV-Reform getroffene Zusage zur Grundsicherung im Alter umsetzen muss“, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid heute in Berlin nach der Sitzung des Finanzausschusses des Bundesrates. „Mit der Stimme Baden-Württembergs möchten wir die Finanzkraft der Kommunen stärken, indem wir bei der Grundsicherung im Alter Planungssicherheit für die Kostenverteilung zwischen Kommunen und Bund bis 2014 schaffen“, so Schmid.
Der Finanzausschuss hatte mit der Stimme von Baden-Württemberg einem Antrag Berlins mit großer Mehrheit zugestimmt, mit dem der Bund für Kosten der Grundsicherung im Alter im Rahmen der Hartz IV-Reform bis zum Jahr 2014 vollständig aufkommen muss.
Der Bund hatte diese Lösung im Rahmen des Vermittlungsverfahrens zur Hartz IV-Reform im Februar 2011 zugesagt. Grundlage ist eine gemeinsame Protokollerklärung von Bundesregierung, Bundestag und Bundesrat vom 25. Februar 2011.
Entgegen diesem Ergebnis aus dem Vermittlungsausschuss hatte der Bund hingegen einen Gesetzentwurf verabschiedet, der in einem ersten Schritt die Übernahme der Nettoausgaben durch den Bund in Höhe von 45 Prozent nur im Jahre 2012 vorsah. In einem weiteren eigenständigen Verfahren sollten bis Ende 2012 die erforderlichen Änderungen ab 2013 erarbeitet werden.
Quelle:
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg