Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat dem Handelsverband Baden-Württemberg für die Beratung kleinerer und mittlerer Handwerksunternehmen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 169.750 Euro bewilligt. Damit kann der Handelsverband Baden-Württemberg im Jahr 2015 rund 490 Beratungstage für die Betriebe im Land anbieten. Das teilte Staatssekretär Peter Hofelich am 6. August 2015 in Stuttgart mit.
„Unsere Betriebe sichern Beschäftigung und Wohlstand in Baden-Württemberg. Damit sie die wirtschaftlichen und technologischen Hausforderungen der Zukunft gut meistern können, brauchen sie auch die Beratung von den Experten“, sagte Hofelich.
„Der Einzelhandel steht vor vielen Herausforderungen - vor allem durch das veränderte Kaufverhalten, das stark vom Onlinehandel geprägt ist. Wir brauchen aber leistungsfähige und attraktive Betriebe in innerstädtischer Lage“, betonte der Staatssekretär.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer kostenlosen Kurzberatung durch ihre Kammer. Gegenstand der Beratungen sind betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Weiterbildungsberatungen und Energieeinsparberatungen.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert Beratung des Einzelhandelsverbandes Baden-Württemberg
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat dem Handelsverband Baden-Württemberg für die Beratung kleinerer und mittlerer Handwerksunternehmen Zuschüsse in Höhe von insgesamt 169.750 Euro bewilligt. Damit kann der Handelsverband Baden-Württemberg im Jahr 2015 rund 490 Beratungstage für die Betriebe im Land anbieten. Das teilte Staatssekretär Peter Hofelich am 6. August 2015 in Stuttgart mit.
„Unsere Betriebe sichern Beschäftigung und Wohlstand in Baden-Württemberg. Damit sie die wirtschaftlichen und technologischen Hausforderungen der Zukunft gut meistern können, brauchen sie auch die Beratung von den Experten“, sagte Hofelich.
„Der Einzelhandel steht vor vielen Herausforderungen - vor allem durch das veränderte Kaufverhalten, das stark vom Onlinehandel geprägt ist. Wir brauchen aber leistungsfähige und attraktive Betriebe in innerstädtischer Lage“, betonte der Staatssekretär.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer kostenlosen Kurzberatung durch ihre Kammer. Gegenstand der Beratungen sind betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Weiterbildungsberatungen und Energieeinsparberatungen.