Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördert die Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen des Einzelhandels mit insgesamt 169.750 Euro. Mit dem Zuschuss können im Jahr 2015 rund 490 Beratungstage für Betriebe in Baden-Württemberg geleistet werden. Staatssekretär Peter Hofelich überreichte den Förderbescheid am 21. Juli 2015 in Stuttgart an Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.
„Damit unsere Unternehmen des Einzelhandels mit den wachsenden betriebswirtschaftlichen und technischen Herausforderungen Schritt halten können, brauchen sie von Zeit zu Zeit Beratung durch Experten“, sagte der Staatssekretär. „Die geförderten Beratungen sind eine ideale Ergänzung der eigenen Anstrengungen der Unternehmerinnen und Unternehmer.“
Dem Förderprogramm liegt das Gesetz zur Mittelstandsförderung zu Grunde. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und ermöglicht den Unternehmen eine kostenlose Kurzberatung durch ihre Kammer. Gegenstand der Beratungen sind betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Weiterbildungsberatungen und Energieeinsparberatungen.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert Beratung des Einzelhandelsverbands Baden-Württemberg
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg fördert die Beratung kleinerer und mittlerer Unternehmen des Einzelhandels mit insgesamt 169.750 Euro. Mit dem Zuschuss können im Jahr 2015 rund 490 Beratungstage für Betriebe in Baden-Württemberg geleistet werden. Staatssekretär Peter Hofelich überreichte den Förderbescheid am 21. Juli 2015 in Stuttgart an Sabine Hagmann, Hauptgeschäftsführerin des Handelsverbands Baden-Württemberg.
„Damit unsere Unternehmen des Einzelhandels mit den wachsenden betriebswirtschaftlichen und technischen Herausforderungen Schritt halten können, brauchen sie von Zeit zu Zeit Beratung durch Experten“, sagte der Staatssekretär. „Die geförderten Beratungen sind eine ideale Ergänzung der eigenen Anstrengungen der Unternehmerinnen und Unternehmer.“
Dem Förderprogramm liegt das Gesetz zur Mittelstandsförderung zu Grunde. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und ermöglicht den Unternehmen eine kostenlose Kurzberatung durch ihre Kammer. Gegenstand der Beratungen sind betriebswirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich Weiterbildungsberatungen und Energieeinsparberatungen.