Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat der Handwerkskammer Region Stuttgart für die Beratung kleinerer und mittlerer Handwerksunternehmen Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 78.000 Euro bewilligt. Damit kann die Handwerkskammer im Jahr 2015 über 1630 Beratungstage für die Betriebe im Kammerbezirk anbieten.
„Unsere Handwerksbetriebe schaffen Wohlstand und Beschäftigung in Baden-Württemberg. Damit sie die wirtschaftlichen und technologischen Hausforderungen der Zukunft gut meistern können, brauchen sie auch die Beratung von den Experten der Handwerkskammern. Die geförderten Beratungen sind eine ideale Ergänzung zu den eigenen Anstrengungen der Betriebe“, sagte Wirtschaftsminister Schmid.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer kostenlosen Kurzberatung durch ihre Kammer. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz gefördert.
Ministerium für Finanzen und Wirtschaft fördert Beratungen für Handwerksbetriebe durch die Handwerkskammer Region Stuttgart
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg hat der Handwerkskammer Region Stuttgart für die Beratung kleinerer und mittlerer Handwerksunternehmen Zuschüsse in Höhe von insgesamt rund 78.000 Euro bewilligt. Damit kann die Handwerkskammer im Jahr 2015 über 1630 Beratungstage für die Betriebe im Kammerbezirk anbieten.
„Unsere Handwerksbetriebe schaffen Wohlstand und Beschäftigung in Baden-Württemberg. Damit sie die wirtschaftlichen und technologischen Hausforderungen der Zukunft gut meistern können, brauchen sie auch die Beratung von den Experten der Handwerkskammern. Die geförderten Beratungen sind eine ideale Ergänzung zu den eigenen Anstrengungen der Betriebe“, sagte Wirtschaftsminister Schmid.
Grundlage des Förderprogramms ist das Gesetz zur Mittelstandsförderung. Es richtet sich an Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten und bietet den Unternehmen die Möglichkeit einer kostenlosen Kurzberatung durch ihre Kammer. Gegenstand der Beratungen sind wirtschaftliche, technische und organisatorische Themen der Unternehmensführung einschließlich der Anpassung an neue Wettbewerbsbedingungen. Darüber hinaus werden auch Beratungen zum betrieblichen Umweltschutz gefördert.