Denkmalförderprogramm

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft gibt erste Tranche des Denkmalförderprogramms 2016 frei

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In der ersten Tranche des Denkmalförderprogramms 2016 werden rund 6,6 Millionen Euro für den Erhalt, die Sanierung und Nutzung von Kulturdenkmalen in Baden-Württemberg bereitgestellt. Die Mittel stammen aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg.

„Mit den Mitteln werden in dieser ersten Tranche insgesamt 206 Vorhaben unterstützt“, sagte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid am 4. Mai 2016. Etwa 65 Prozent der Bewilligungen würden auf Maßnahmen entfallen, welche private Eigentümer vornehmen. Bei 14 Prozent handele es sich um Vorhaben von Kommunen und bei 21 Prozent um Vorhaben von Kirchen.

Zu den geförderten Maßnahmen zählen unter anderem Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie zum Beispiel der Katholischen Pfarrkirche in Waldshut-Tiengen und der Katholischen Johanniskirche in Schwäbisch Gmünd. Zuwendungen für kommunale Bauten fließen etwa in Maßnahmen am Alten und Neuen Rathaus in Villingen-Schwenningen und in die Stadtmauer in Weil der Stadt. Auch private Vorhaben werden unterstützt, beispielsweise die ehemalige Synagoge in Bad Rappenau-Heinsheim, das ehemalige Festungsbauwerk Cavalier I in Rastatt und ein Wohnhaus in der Ulmer Altstadt.

Staatssekretär Peter Hofelich wies auf die große Vielfalt an Kulturdenkmalen hin, die es in Baden-Württemberg gebe. „Mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmale sowie über 60.000 archäologische Denkmale stehen für die reiche Geschichte unseres Landes“, stellte er fest. Er betonte, dass die Denkmalförderung insbesondere Betrieben in der jeweiligen Region zugutekomme. Vor allem das lokale Gewerbe, das Handwerk und Freiberufler würden von den Aufträgen profitieren. „Auf diese Weise trägt die Denkmalförderung letztlich dazu bei, dass Arbeitsplätze gesichert werden“, so der Staatssekretär.

Weitere Informationen:
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.
Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln sind ausschließlich landesweit an das Landesamt für Denkmalpflege im Regierungspräsidium Stuttgart, Berliner Straße 12, 73728 Esslingen a.N. zu richten.

Liste der geförderten kommunalen und kirchlichen Vorhaben (PDF)

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