Förderung

Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert das neue Schulungszentrum der Kreishandwerkerschaft Biberach

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Staatssekretärin Katrin Schütz bei der Übergabe des Förderbescheids an die Kreisehandwerkerschaft Biberach am 12. Dezember 2016 in Stuttgart.

Die Zukunfts- und Wettbewerbsfähigkeit des baden-württembergischen Handwerks ist ein zentrales Thema für die Landesregierung. Deshalb fördert das Wirtschaftsministerium den Erwerb und die Ausstattung eines neuen Schulungszentrums der Kreishandwerkerschaft in Biberach mit rund 245.000 Euro.

„Damit unsere Handwerksbetriebe den wirtschaftlichen und technologischen Herausforderungen gewachsen sind, müssen die überbetrieblichen Ausbildungsstätten an die neuesten Entwicklungen angepasst werden. Mit der Förderung unterstützen und sichern wir den Fach- und Führungskräftenachwuchs der mittelständischen Wirtschaft im Land. So können wir in Baden-Württemberg weiterhin auf die hohe Qualität der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung setzen“, sagte Wirtschaftsstaatssekretärin Katrin Schütz bei der Übergabe des Zuwendungsbescheids am 12. Dezember 2016 in Stuttgart.

Bislang führt die Kreishandwerkerschaft Biberach ihre Bildungsangebote an verschiedenen Standorten durch. Künftig sollen die Kurse in den neuen Schulungsräumlichkeiten zusammengeführt werden. Außerdem machen die fortschreitende technische Entwicklung und neue Anforderungen an die Schulungsmaßnahmen  die Modernisierung erforderlich.
 
Ein flächendeckendes Netz überbetrieblicher Berufsbildungsstätten mit Werkstätten, Selbsttrainings- und Seminarräumen, das von den Organisationen und Selbsthilfeeinrichtungen der Wirtschaft getragen wird, ist Grundlage für die überbetrieblichen Aus- und Weiterbildungsangebote, die allen Betrieben und Beschäftigten offen stehen. Die überbetrieblichen Bildungsstätten in Baden-Württemberg verfügen über circa 8.000 Werkstattplätze und rund 14.000 Seminarplätze. Sie sind auf etwas über 100 Standorte verteilt.

Neben dem Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau, das 25 Prozent der Kosten trägt, beteiligen sich der Bund mit 45 Prozent und die Kreishandwerkerschaft selbst mit 30 Prozent.

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