Nachdem ein Gutachten des Landtages ergeben hat, dass der EnBW-Untersuchungsausschuss einen Anspruch auf den Impairmenttest hat, wird das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft diesen an den EnBW-Untersuchungsausschuss weiterleiten und in der nächsten Ausschusssitzung übergeben, wobei der Untersuchungsausschuss vorab die notwendigen Geheimhaltungsvorkehrungen treffen muss. Eine vorherige Übermittlung des Impairmenttests war wegen des Einspruchs der EnBW nicht möglich.
Der Beschlagnahmeantrag der CDU zum Impairmenttest wurde von der Ausschussmehrheit zu Recht abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme nicht vorlagen.
Ministerium übergibt Impairmenttest dem EnBW-Untersuchungsausschuss
Nachdem ein Gutachten des Landtages ergeben hat, dass der EnBW-Untersuchungsausschuss einen Anspruch auf den Impairmenttest hat, wird das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft diesen an den EnBW-Untersuchungsausschuss weiterleiten und in der nächsten Ausschusssitzung übergeben, wobei der Untersuchungsausschuss vorab die notwendigen Geheimhaltungsvorkehrungen treffen muss. Eine vorherige Übermittlung des Impairmenttests war wegen des Einspruchs der EnBW nicht möglich.
Der Beschlagnahmeantrag der CDU zum Impairmenttest wurde von der Ausschussmehrheit zu Recht abgelehnt, da die Voraussetzungen für eine Beschlagnahme nicht vorlagen.