Wohnungsmarkt

Mittelstandbeauftragter Peter Hofelich bei der Mitgliederversammlung des Deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen

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Der Beauftragte der Landesregierung für Mittelstand und Handwerk Peter Hofelich lobte bei der ersten Mitgliederversammlung des deutschen Mieterbundes Esslingen-Göppingen am 12. Juli 2014 dessen engagierte und kompetente Arbeit.

„Eine starke Interessenvertretung der Mieterinnen und Mieter ist eine wichtige Voraussetzung eines ausgewogenen Miteinanders auf dem Wohnungsmarkt. Denn Wohnraum muss für die Menschen bezahlbar bleiben. Die Landesregierung hat die Förderungen von Wohnraum durch zwei Maßnahmen in der Wohnungspolitik verbessert.“

Mit dem 2013 umgesetzten ersten Wohnungspolitischen Paket hat die Landesregierung den Handlungsspielraum der Kommunen erweitert. Mit dem Zweckentfremdungsverbot können sie verbieten, dass Eigentümer Wohnungen in Büroflächen oder Ferienwohnungen umwandeln oder Wohnungen aus Spekulationsgründen leer stehen zu lassen. Die Kommunen müssen eine Satzung erlassen, damit das Verbot wirksam wird. Zusätzlich können Kommunen Gebiete festlegen, in denen die Umwandlung einer Mietwohnung in eine Eigentumswohnung nur mit Genehmigung möglich ist. Seit 2012 hat sich das Volumen der Landeswohnraumförderung auf 63 Millionen Euro gegenüber 48 Millionen Euro im Jahr 2011 erhöht. Zudem ist das Programm seit 2013 durch de facto zinslose Darlehen für Investoren, die sozialen Wohnraum schaffen, deutlich attraktiver als bisher.
Derzeit bereitet die Landesregierung ein zweites wohnungspolitisches Maßnahmenpaket vor, das im Frühjahr 2015 in Kraft treten soll. Schwerpunkt des Pakets ist, das Mieten bezahlbar bleiben Mit der geplanten Mietpreisbremse kann der Vermieter bei Wiedervermietung in angespannten Wohnungsmärkten nicht mehr als 10 Prozent aufschlagen. Die Kappungsgrenze ergänzt die Mietpreisbremse bei Bestandsmieten, denn sie reduziert in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten die maximal zulässige Mieterhöhung auf 15 anstatt 20 Prozent in drei Jahren.

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