Auszeichnung

Neufassung der Vergaberichtlinien bei Wirtschaftsmedaille

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat die Richtlinien zur Vergabe der Wirtschaftsmedaille des Landes Baden-Württemberg neu gefasst. Die Wirtschaftsmedaille wird seit 1987 Persönlichkeiten und Unternehmen verliehen, die sich in herausragender Weise um die baden-württembergische Wirtschaft verdient gemacht haben.

„Baden-Württembergs wirtschaftlicher Erfolg ruht auf vielen Schultern. Mit der Wirtschaftsmedaille wollen wir Persönlichkeiten auszeichnen, die die Wirtschaft im Südwesten prägen“, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid in Stuttgart.

Mit der Neufassung werden die Kriterien zur Vergabe der Wirtschaftsmedaille erweitert. Für die Bewertung von beruflichen und unternehmerischen Verdiensten werden neben dem Erhalt und Schaffung von qualifizierten Arbeitsplätzen, der Bereitstellung von Ausbildungsplätzen künftig auch die Stärkung der Sozialpartnerschaft, Verdienst in den Bereichen, Innovation, Forschung und Entwicklung, Wissenstransfer, ressourcenorientiertes Wirtschaften sowie ehrenamtliches und gesellschaftliches Engagement herangezogen.

Zu den rund 800 bisherigen Preisträgern zählen vor allem Unternehmerinnen und Unternehmer aus Mittelstand und Handwerk, aber auch Vertreter von Kammern, Verbänden, Betriebsräte und Personen aus dem Schulwesen. Träger der Wirtschaftsmedaille sind beispielsweise Ferdinand Porsche (Verleihung 1989), Paul Pietsch (1991), Dietmar Hopp (1992) oder Hans-Peter Stihl (1995).

Die Wirtschaftsmedaille wird bis zu 30-mal jährlich verliehen. Über die Verleihung entscheidet der Minister für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg. Anregungen für die Verleihung der Wirtschaftsmedaille sind schriftlich an den Minister für Finanzen und Wirtschaft unter Ausführung der Verdienste zu richten.

Quelle:

Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg

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