„Auf dem Weg zu einer Neuordnung des Länderfinanzausgleichs setzt Baden-Württemberg weiter auf eine Verhandlungslösung statt auf unnötige Konfrontation der Beteiligten. Bei allem Verständnis für den sich im Wahlkampf befindenden Herrn Seehofer ist die von ihm angekündigte Klage zur Zeit keine Alternative. Baden-Württemberg verfolgt eigene Interessen, wir lassen uns nicht vor den CSU-Wahlkampf-Karren spannen“, sagte Minister Nils Schmid zum neuerlichen Vorstoß aus Bayern.
Denn zum einen, so Schmid, würde ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes den Gesetzgeber allenfalls die geltende Regelung kassieren und zu einer verfassungskonformen Neuregelung auffordern. Die genaue Ausgestaltung wäre dann im ohnehin bevorzugten Verhandlungsweg zwischen den Ländern zu erarbeiten.
Zum anderen birgt Klage auch große Risiken. Das Bundesverfassungsgericht prüfe die angegriffenen Normen unter allen denkbaren Gesichtspunkten auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz. Dies könne für die Länder auch Nachteilie mit sich bringen, beispielsweise eine stärkere Einbeziehung der Gemeindefinanzkraft in den Finanzausgleich. Dies hätte für Baden-Württemberg negative Auswirkungen, da die Gemeindefinanzkraft in Baden-Württemberg deutlich über dem Bundesschnitt liege, so Finanz- und Wirtschaftsminister Schmid abschließend.