Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker aus Baden-Württemberg können sich noch bis zum 4. Dezember 2013 beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg um die Staatspreise Gestaltung Kunst Handwerk Baden-Württemberg 2014 bewerben.
Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft und der Bund der Kunsthandwerker Baden-Württemberg e.V. veranstalten den Wettbewerb und die Landesausstellung alle zwei Jahre in einer anderen Stadt. Im Jahr 2014 gehören die Stadt Karlsruhe und das Regierungspräsidium Karlsruhe zu den Veranstaltern. Eine Fachjury wählt die besten Arbeiten für die Landesausstellung Kunsthandwerk aus. Aus den zugelassenen Teilnehmern werden sechs Personen für den Staatspreis nominiert. Der Staatspreis von insgesamt 15.000 Euro kann dann an bis zu drei Nominierte vergeben werden. Der Förderverein für das Kunsthandwerk und das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft verleihen zudem an einen Kunsthandwerker unter 35 Jahren den Förderpreis für das junge Kunsthandwerk in Höhe von 3.000 Euro.
Ausgewählten Arbeiten im Regierungspräsidium Karlsruhe zu sehen
Gefragt sind selbst entworfene und hergestellte Produkte aus allen Werk- und Materialbereichen. Bewerben können sich Kunsthandwerkerinnen und Kunsthandwerker, die ihren Wohnsitz oder Werkstatt in Baden-Württemberg haben und in die Handwerksrolle eingetragen oder als Künstler einer autorisierten Institution anerkannt sind. Auch Lehrer, Dozenten und Professoren an baden-württembergischen Fachhochschulen und Akademien für Gestaltung können teilnehmen. Die ausgewählten Arbeiten sind vom 25. Mai bis 20. Juli 2014 im Regierungspräsidium Karlsruhe am Rondellplatz zu sehen. Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat die Schirmherrschaft über den Wettbewerb und die Landesausstellung 2014 übernommen. Anmeldeschluss ist der 4. Dezember 2013. Teilnahmerichtlinien können beim Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg angefordert werden.karin.schiwek@mfw.bwl.de