Förderung

Staatssekretär Rust gibt zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2014 frei

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Vor dem Start seiner landesweiten Denkmalreise hat Staatssekretär Ingo Rust am 5. September 2014 die zweite Tranche des Denkmalförderprogramms 2014 freigegeben. Die Landesregierung unterstützt mit dieser Tranche von rund 3,3 Millionen Euro Erhalt, Sanierung und Nutzung von 90 baden-württembergischen Kulturdenkmalen.

Rust besucht vom 9. bis 12. September 2014 rund 20 besondere Denkmale, die die Vielfalt der mehr als 90.000 Bau- und Kunstdenkmale und über 60.000 archäologischen Denkmale im Südwesten widerspiegeln. „Mit der Denkmalreise wollen wir auch Werbung machen für das spannende Veranstaltungsprogramm am Tag des offenen Denkmals.“ Der Tag des offenen Denkmals am 14. September 2014 bietet Bürgerinnen und Bürgern landesweit die Möglichkeit, archäologische Stätten sowie Bau- und Kunstdenkmale in ihrer nahen und fernen Umgebung zu entdecken. Rust eröffnet den Tag des offenen Denkmals am 13. September 2014 im Pfleghof in Tübingen zum Abschluss der Denkmalreise.

Die Mittel für die Denkmalförderung stammen ausschließlich aus den Erlösen der Staatlichen Toto-Lotto GmbH Baden-Württemberg. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft ist oberste Denkmalschutzbehörde im Land.

Unterstützt werden Erhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen an bedeutenden Kirchenbauten wie zum Beispiel die Innenrenovierung der Katholischen Stadtkirche in Bräunlingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) mit knapp 340.000 Euro oder die Außenrenovierung der evangelischen Martinskirche in Stuttgart-Mönchhof mit 112.220 Euro. Zuwendungen für kommunale Bauten erhalten zum Beispiel die Stadt Freiburg für die Gertrud-Luckner-Schule (268.120 Euro) oder die Gemeinde Ilshofen-Leofels für den zweiten Bauabschnitt der Sanierung der Burgruine Leofels (200.000 Euro).

Anträge auf Förderung aus Landesdenkmalmitteln können bei den regional zuständigen Regierungspräsidien gestellt werden. Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft Baden-Württemberg stellt das Denkmalförderprogramm auf und entscheidet über die zu fördernden Maßnahmen.
 
Übersicht über die kommunalen und kirchlichen Maßnahmen (PDF)

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