Die Antragsfrist für die Programme der städtebaulichen Erneuerung für das Jahr 2022 läuft: Ab sofort bis zum 2. November 2021 können alle Städte und Gemeinden im Land Anträge für Zuschüsse aus der Städtebauförderung beim jeweiligen Regierungspräsidium stellen.
„Die Städtebauförderung ist mit ihren vielfältigen Förderschwerpunkten seit 50 Jahren ein verlässlicher Partner der Kommunen und bietet Planungssicherheit. Die Finanzhilfen tragen dazu bei, dringend notwendigen Wohnraum zu schaffen und Zentren zu stärken“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (29. April). „Ein weiterer wichtiger Schwerpunkt des Programms liegt auf der Belebung der Innenstädte, die für die Kommunen bei der Bewältigung der Corona-Pandemie nun eine besondere Bedeutung erhält. Die Hilfen werden unter anderem für Maßnahmen eingesetzt, die Innenstädte langfristig aufwerten und beleben. Dies ist gerade hinsichtlich der existentiellen Bedrohung vieler innerörtlicher Geschäfte besonders wichtig“, erklärte Hoffmeister-Kraut. „Die Städtebauförderung ist gerade in diesen schwierigen Zeiten Stabilisator und Motor.“
Die Erhaltung von lebendigen Stadt- und Ortskernen ist bereits seit langem im Fokus der Städtebauförderung. Ziele der Förderung sind außerdem die Sicherung des gebauten kulturellen Erbes, das den Bürgerinnen und Bürgern ihr vertrautes Umfeld bewahrt, und die Schaffung wichtiger Gemeinbedarfseinrichtungen – genauso wie unverzichtbare Maßnahmen zur Bewältigung des Klimawandels.
Die Städtebauförderung begeht in diesem Jahr ihr 50-jähriges Jubiläum. Als lernendes Programm hat sich das Programm immer wieder an neue, jeweils aktuelle Herausforderungen angepasst. „Gerade in schwierigen Zeiten ist es umso wichtiger, dass sich die Städte und Gemeinden auf unsere Städtebauförderung verlassen und für die Zukunft planen können. Die Mittel sind für unsere Städte und Gemeinden unverzichtbar“, so die Ministerin.
Die Programme der Städtebauförderung mit ihren vielfältigen Anknüpfungsmöglichkeiten stehen sämtlichen Kommunen offen - sowohl Großstädten wie auch kleineren Gemeinden im ländlichen Raum. Mehr als 875 der 1.100 Städte und Gemeinden des Landes sind bisher in der Städtebauförderung berücksichtigt worden.
Im Jahr 2021 konnten im Rahmen der Programme der städtebaulichen Erneuerung in Baden-Württemberg rund 265 Millionen Euro, davon 90 Millionen Bundesfinanzhilfen, bewilligt werden.
Die Programmausschreibung und weiterführende Informationen finden sich unter: www.stadterneuerung-bw.de.