Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat die baden-württembergischen Finanzämter angewiesen, sämtliche mögliche Billigkeitsmaßnahmen zugunsten der von den heftigen Unwettern und Hagelschäden Ende Juli und Anfang August betroffenen Bürger und Betriebe auszuschöpfen.
„Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen," sagte Finanzminister Schmid. Nachweislich betroffene Bürger und Betriebe in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Göppingen, dem Ostalbkreis, dem oberschwäbischen Raum sowie der Rhein-Neckar Region können sich an ihre zuständigen Finanzämter wenden und erhalten dort weitere Informationen über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen.
Die Finanzämter können betroffenen Bürgern und Betrieben eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen oder die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer gewähren. In begründeten Fällen ist zudem ein Vollstreckungsaufschub möglich, ohne dass Säumniszuschläge anfallen. Auch können die Kosten für die Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden, soweit dadurch keine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt.
Steuerliche Hilfsmaßnahmen bei Schäden durch Unwetter und Hagel
Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid hat die baden-württembergischen Finanzämter angewiesen, sämtliche mögliche Billigkeitsmaßnahmen zugunsten der von den heftigen Unwettern und Hagelschäden Ende Juli und Anfang August betroffenen Bürger und Betriebe auszuschöpfen.
„Die Finanzämter werden so schnell und unbürokratisch wie möglich helfen," sagte Finanzminister Schmid. Nachweislich betroffene Bürger und Betriebe in den Landkreisen Esslingen, Reutlingen, Tübingen, Göppingen, dem Ostalbkreis, dem oberschwäbischen Raum sowie der Rhein-Neckar Region können sich an ihre zuständigen Finanzämter wenden und erhalten dort weitere Informationen über die steuerlichen Hilfsmaßnahmen.
Die Finanzämter können betroffenen Bürgern und Betrieben eine erleichterte zinslose Stundung von bereits fälligen Steuerforderungen oder die Anpassung der Vorauszahlungen auf die Einkommensteuer gewähren. In begründeten Fällen ist zudem ein Vollstreckungsaufschub möglich, ohne dass Säumniszuschläge anfallen. Auch können die Kosten für die Wiederbepflanzung von landwirtschaftlich genutzten Flächen als sofort abziehbare Betriebsausgaben anerkannt werden, soweit dadurch keine Wertsteigerung des Grundstücks eintritt.