Steuerschulden können zukünftig auch per Kartenzahlung beglichen werden: Künftig können säumige Steuerzahler, die Besuch von einem Vollziehungsbeamten bekommen, ihre nicht fristgemäß entrichteten Steuerzahlungen auch mit Kredit- oder Girokarte entrichten.
Die 138 baden-württembergischen Vollziehungsbeamten im Außendienst wurden dazu mit mobilen Kartenlesegeräten ausgestattet. Bisher waren zur Abwendung weiterer Vollstreckungsmaßnahmen nur Bar- oder Scheckzahlungen an den Vollziehungsbeamten möglich. In den Gebäuden der Finanzämter sind hingegen keine Bar- oder Kartenzahlungen vorgesehen.
Nach erfolgreich durchgeführter Pilotierung bei sieben Finanzämtern können nun die im Außendienst tätigen Vollziehungsbeamten aller baden-württembergischen Finanzämter Zahlungen per Girokarte, Kreditkarte (MasterCard und VISA), Maestro und VPAY entgegen nehmen. Die Abwicklung erfolgt wie allgemein üblich durch die Eingabe einer persönlichen Geheimzahl (PIN) seitens der Steuerbürger in ein Kartenzahlungsgerät. Kreditkartennutzer müssen, abhängig von der verwendeten Karte, gegebenenfalls auf einem Ausdruck unterschreiben. Die Finanzämter verfügen über eigene Vollstreckungsstellen. Diese können einen im Außendienst beschäftigten Vollziehungsbeamten mit der Vollstreckung beauftragen, der zur Beitreibung der Rückstände säumige Steuerbürger aufsucht.