Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2026 startet

Ab sofort können Städte und Gemeinden wieder Anträge auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahmen im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms 2026 (TIP) stellen.

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Staatssekretär Dr. Patrick Rapp

Mit dem TIP werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt.

Das TIP ist das zentrale Förderinstrument, um die baden-württembergischen Kommunen finanziell bei der Umsetzung von touristischen Infrastrukturprojekten zu entlasten. Eine qualitätvolle Infrastruktur wirkt weit über den Tourismus hinaus und ist nicht nur für Gäste, sondern auch für Einheimische ein Gewinn. Insgesamt stehen voraussichtlich wieder rund 10 Millionen Euro für infrastrukturelle Einzelprojekte zur Weiterentwicklung des Tourismus im Land zur Verfügung.

Dr. Patrick Rapp, Staatssekretär im Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus: „Eine qualitativ hochwertige touristische Infrastruktur ist ein Schlüssel für den dauerhaftem Erfolg Baden-Württembergs als Tourismusland. Hierfür sind kontinuierliche, zielgerichtete Investitionen erforderlich. Im Rahmen des Tourismusinfrastrukturprogramms unterstützt das Land die Kommunen finanziell bei dieser herausfordernden Aufgabe.“

Mit einem Fördersatz von bis zu 65 Prozent übernimmt das Land einen wesentlichen Anteil der Investitionssumme für die kommunalen Tourismusvorhaben und leistet damit einen wichtigen Beitrag für die Gesamtfinanzierung der Vorhaben.

„Der Tourismus ist ein bedeutender Wirtschaftsfaktor und gleichzeitig ein entscheidender Impulsgeber für die Entwicklung ländlicher wie urbaner Räume. Die Bedeutung moderner Tourismusinfrastruktureinrichtungen kann dabei nicht hoch genug eingeschätzt werden. Sie sind die Grundlage dafür, Reiseziele attraktiv und wettbewerbsfähig zu halten. Die Tourismuskommunen im Land sind die Taktgeber, wenn es darum geht, das Urlaubsland Baden-Württemberg im nationalen und internationalen Wettbewerb stark zu positionieren, sagte Staatssekretär Rapp.“

Auch wenn das Land einen wesentlichen Anteil der Investitionssumme übernimmt, sind in erster Linie Kreativität und Engagement vor Ort gefragt. Denn unabhängig von der Finanzierung müssen vor einer Antragsstellung innovative und frequenzbringende Ideen entstehen, die in ein stimmiges touristisches Gesamtkonzept passen.

Weitere Informationen

Mit dem TIP werden Gemeinden, Städte und Landkreise sowie kommunale Zusammenschlüsse bei der Finanzierung von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen durch einen Zuschuss vom Land unterstützt. Damit fördert das Land kommunale Projekte, die die Errichtung, Modernisierung, (energetische) Sanierung und den Umbau von kommunalen Tourismusinfrastruktureinrichtungen in Baden-Württemberg zum Ziel haben und die für die Gestaltung eines zukunftsfähigen Gesamtangebots notwendig sind. Der Zuschuss kann bei prädikatisierten Kommunen und bei Vorhaben an zertifizierten Wander- und Radwegen bis zu 65 Prozent betragen. Gefördert werden nur Vorhaben, die überwiegend dem Tourismus dienen.

Kommunen können bis spätestens 1. Oktober 2025 einen Antrag auf Förderung ihrer geplanten Infrastrukturmaßnahme beim örtlich zuständigen Regierungspräsidium einreichen. Letztere stehen auch für die obligatorische Antragsberatung zur Verfügung.

Die einschlägige Verwaltungsvorschrift sowie die Antragsunterlagen finden Sie unter: https://www.service-bw.de/web/guest/leistung/-/sbw/Kommunale+Tourismusinfrastruktur++Foerderung+beantragen+Tourismusinfrastrukturprogramm-6006083-leistung-0

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