11.405 Strafverfahren wurden im vergangenen Jahr 2012 in Baden-Württemberg abgeschlossen. Bei den verhandelten Fällen wurden insgesamt fast 110 Millionen Euro an Steuern hinterzogen. In der Summe wurden Freiheitsstrafen von über 234 Jahren verhängt und Geldauflagen von rund 9 Millionen Euro bezahlt. Diese Zahlen liegen im Durchschnitt der letzten Jahre.
„Steuergerechtigkeit heißt, den ehrlichen Steuerzahler vor Steuerbetrug zu schützen. Steuerbetrug muss daher konsequent verfolgt werden“, erklärte Finanzminister Nils Schmid anlässlich dieser Zahlen in Stuttgart. Deshalb hatte Baden-Württemberg in diesem Jahr eine Gesetzesinitiative gestartet zur Verschärfung der strafrechtlichen Verjährungsfrist auf zehn Jahre. Diese war jedoch von der schwarz-gelben Bundesregierung abgelehnt worden.
„Auch die Selbstanzeige muss vor allem für schwere Steuerhinterziehungen auf den Prüfstand. Über Selbstanzeigen können sich Steuerbetrüger, die hohe Steuerbeträge hinterzogen haben, völlig reinwaschen. Das gibt es so in keinem anderen Bereich des Strafrechts“, so Schmid. Im Jahr 2012 gingen in Baden-Württemberg 2.316 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen aus der Schweiz und Liechtenstein ein.