„Der ehrliche Steuerzahler darf nicht der Dumme sein. Zwar können die Finanzämter hinterzogene Steuern rückwirkend bis zu zehn Jahren festsetzen. Hierzu benötigen Sie aber auch die entsprechenden Daten. Für eine wirksame Selbstanzeige muss der Steuerhinterzieher hingegen grundsätzlich nur Informationen zu den letzten fünf Jahren liefern. Hier passen Steuerrecht und Steuerstrafrecht nicht zusammen. Künftig muss eine wirksame Selbstanzeige davon abhängen, dass sich die Angaben auf die vollen 10 Jahre beziehen“, erklärte Finanzminister Nils Schmid.
„Bisher reichen die Erklärungspflichten bei Selbstanzeigen nur bei besonders schweren Steuerstraftaten, die in der Regel ab einem Betrag von 50.000 Euro in Betracht kommen, zehn Jahre zurück. Allein in Baden-Württemberg sind seit Februar 2010 bis dato über 13.000 Selbstanzeigen im Zusammenhang mit Kapitalerträgen in der Schweiz eingegangen“, sagte Schmid. Im Schnitt geht es je Selbstanzeige um hinterzogene Steuern von etwa 26.000 Euro. Dies zeige, dass dringender Handlungsbedarf bestehe. „Es kann nicht sein, dass Steuerhinterzieher von dieser Lücke profitieren und trotzdem straffrei werden. Das ist eine Frage der Steuergerechtigkeit“, sagte Schmid.
Einen entsprechenden Gesetzesantrag des Bundesrates zur Verbesserung der Bekämpfung von Steuerstraftaten, den Baden-Württemberg eingebracht hatte, lehnte der Bundestag mit der Stimmenmehrheit von Schwarz-Gelb in der Nacht auf Freitag ab. „Das zeigt: Die Bundesregierung und die schwarz-gelbe Mehrheit im Bundestag nehmen das Thema Steuergerechtigkeit nicht ernst. Sie fordern Steueroasen im Ausland zu schließen, und blockieren zugleich die Schwarzgeldbekämpfung im eigenen Land. Glaubwürdig ist das nicht“, erklärte der Minister.
„Steuerhinterziehung ist kein Kavaliersdelikt. Nach der jetzigen Regelung kann von 'reinem Tisch machen' leider keine Rede sein“, so Schmid abschließend.