„Die Untersuchung der Stiftung Warentest macht deutlich, dass der Vorstoß Baden-Württembergs, eine Zinsbegrenzung bei Überziehungs- und Dispokrediten einzuführen, vollkommen richtig war“, erklärte Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid.
„Die Verbraucher in diesem Land verdienen Schutz vor Abzocke. Es ist absolut unsozial, dass die Bundesregierung diesen Schritt zu mehr Verbraucherschutz blockiert hat. Diese Blockade zeigt, dass wir nur mit einer neuen Mehrheit nach der Bundestagswahl ausreichenden Schutz für Verbraucherinnen und Verbraucher schaffen können“, so Schmid. Die Landesregierung hatte im September 2012 eine Bundesratsinitiative zur Zinsbegrenzung von Überziehungskrediten auf den Weg gebracht. Die Landesregierung forderte die Bundesregierung darin auf, eine Deckelung der Zinsen für Überziehungs- und Dispositionskredite auf der Grundlage von marktüblichen Referenzzinsen festzulegen und eine Präzisierung der geltenden Wuchergrenze vorzunehmen. Der Antrag wurde im Oktober 2012 von der damaligen schwarz-gelben Mehrheit im Bundesrat abgelehnt.