Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke AG haben das Urteil des Landgerichts Stuttgart und die Verurteilung von Herrn Kai Fischer wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vom 16. Juli 2015 zur Kenntnis genommen.
Die schriftlichen Urteilsgründe sind jedoch noch nicht bekannt. Der Aufsichtsrat der Südwestdeutsche Salzwerke AG wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart zum Gegenstand einer in der nächsten Woche stattfindenden Aufsichtsratssitzung machen. Der genaue Termin der Aufsichtsratssitzung steht derzeit allerdings noch nicht fest.
Urteil des Landgerichts Stuttgart betreffend Vorstandssprecher Südwestdeutsche Salzwerke AG
Der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende des Aufsichtsrats der Südwestdeutsche Salzwerke AG haben das Urteil des Landgerichts Stuttgart und die Verurteilung von Herrn Kai Fischer wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr vom 16. Juli 2015 zur Kenntnis genommen.
Die schriftlichen Urteilsgründe sind jedoch noch nicht bekannt. Der Aufsichtsrat der Südwestdeutsche Salzwerke AG wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart zum Gegenstand einer in der nächsten Woche stattfindenden Aufsichtsratssitzung machen. Der genaue Termin der Aufsichtsratssitzung steht derzeit allerdings noch nicht fest.