Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut zur heute vom Bundestag beschlossenen Verlängerung und Verschärfung der Mietpreisbremse: „Die heute beschlossene Verlängerung des Geltungszeitraums der Mietpreisbremse um weitere fünf Jahre bis 2025 halte ich für einen richtigen Schritt."
Mit unserer Landesverordnung zur Mietpreisbremse werden wir einen weiteren Beitrag leisten, dass Mieterhaushalte nicht über Gebühr belastet werden. Der Verordnungsentwurf mit einer der aktuellen Lage auf den Wohnungsmärkten angepassten Gebietskulisse ist in den letzten Zügen. Wir werden ihn zeitnah ins Kabinett bringen und die Anhörung einleiten, sodass die Verordnung noch im ersten Halbjahr in Kraft treten kann.“
Die ebenfalls beschlossene rückwirkende Rückzahlungspflicht einer überhöhten Miete durch den Vermieter sei laut Hoffmeister-Kraut ein tragbarer Kompromiss. „Zu starke Restriktionen im Mietrecht lösen das Grundproblem des Wohnungsmangels nicht. Wir müssen dabei auf eine gute Balance achten, um einerseits die Wirksamkeit der Mietpreisbremse und die Mieterrechte zu stärken, andererseits aber auch die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht zu wahren. Der beste Schutz vor hohen Mieten ist ein möglichst großes Angebot an Wohnraum. Hierzu müssen sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene mehr Investitionsanreize zum Bauen geschaffen werden.“
Die Landesregierung setze mit ihrem in dieser Woche auf den Weg gebrachten neuen Wohnraumförderprogramm und dem in der Umsetzung befindlichen Kommunalfonds Wohnraumoffensive darauf, mit neuen innovativen Förderangeboten schnell ausreichenden und bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. „Das ist der richtige Weg. Damit schaffen wir wichtige Anreize, um den Wohnungsbau im Land weiter nachhaltig anzukurbeln“, so die Ministerin.