Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat sich erfolgreich im Bundesrat dafür eingesetzt, dass bei den geplanten Maßnahmen der Europäischen Union zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen keine zusätzlichen bürokratischen Belastungen entstehen. Ein gemeinsamer Antrag mit Nordrhein-Westfalen wurde im Bundesrat mit Mehrheit verabschiedet.
„Bereits heute ist unser Mittelstand durch eine Vielzahl bürokratischer Regelungen belastet. Gerade angesichts der aktuellen Krise ist es wichtig, hier für Entlastungen zu sorgen. Daher haben wir uns für den Abbau bürokratischer Hürden auch auf europäischer Ebene eingesetzt“, sagte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut. Die geplante Plattform zur Identifizierung von besonders belastenden Rechtsvorschriften für kleine und mittlere Unternehmen bezeichnete sie als wichtigen Schritt. „Mit unserem EU-Monitoring beobachten wir bereits seit einiger Zeit die europäische Rechtssetzung auf mögliche Belastungen für unsere Unternehmen. Es ist sinnvoll, dass ein vergleichbares Instrument direkt auf europäischer Ebene angesiedelt wird.“
Die Initiative wirkt darauf hin, dass einerseits neue Förderprogramme bürokratiearm ausgestaltet werden, andererseits aber auch bestehende Rechtsvorschriften auf Möglichkeiten zu bürokratischen Entlastungen geprüft werden. Vor allem sind zusätzliche statistische Dokumentationspflichten zu vermeiden. Daneben sollte das Antragsverfahren für Förderprogramme der Europäischen Union stärker digitalisiert werden.
Mit der KMU-Strategie möchte die Europäische Kommission kleine und mittlere Unternehmen als tragende Säule der europäischen Volkswirtschaften stärken. Die Strategie umfasst 33 verschiedene Maßnahmen, um kleine und mittlere Unternehmen dabei zu unterstützen, den doppelten Übergang der Europäischen Union hin zu einer nachhaltigen und digitalen Wirtschaft zu meistern.