Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid begrüßt das am 23. Mai 2014 vorgestellte Bündnis für die Einführung eines Bildungszeitgesetzes in Baden-Württemberg: „Das Bündnis macht deutlich, dass die Bildungszeit aus der gesamten Breite der Gesellschaft heraus unterstützt wird.“
Mit dem Bildungszeitgesetz wird die Landesregierung eine Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag umsetzen. In 13 Bundesländern gibt es bereits eine gesetzliche Regelung. Eckpunkte für das Gesetz werden derzeit im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erstellt.
„Mit dem Gesetz können wir auch bildungsferne Gruppen stärker für die berufliche Weiterbildung gewinnen, denn gerade Geringqualifizierte sind eine wichtige Zielgruppe für die Fachkräftesicherung“, sagte Schmid.
Eine von TNS Infratest Sozialforschung im Auftrag des Finanz- und Wirtschaftsministeriums erstellte Studie untersuchte die Teilnahme erwachsener Beschäftigter an Weiterbildungsaktivitäten. Vor allem Personen ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit 27 Prozent oder Beschäftigte mit niedrigem Bildungsabschluss (Hauptschulabschluss oder darunter) mit 31 Prozent) nehmen nur unterdurchschnittlich an Weiterbildung teil. Die Weiterbildungsquote lag 2012 in Baden-Württemberg im Gesamtdurchschnitt bei 41 Prozent.
Die Studie stellt auch eine direkte Frage nach dem Bildungsfreistellungsgesetz: Personen, die in den letzten 12 Monaten nicht an Weiterbildung teilgenommen hatten, wurden befragt, ob sie an einer Weiterbildung teilnehmen würden, wenn sie eine bezahlte Bildungsfreistellung erhielten. Dabei gaben 55 Prozent an: „Ja, sehr wahrscheinlich“.