Mit rund 720.000 Euro fördert das Wirtschaftsministerium in einer ersten Tranche in diesem Jahr 17 nichtinvestive Einzelprojekte in zwölf Städten und Gemeinden des Landes. Dies teilte Wirtschafts- und Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (8. Juli) mit. Für das nichtinvestive Städtebauförderungsprogramm wurde auch in diesem Jahr ein breites Spektrum an interessanten und kreativen Projekten zur Förderung beantragt.
„Die Kommunen erkennen die Bedeutung der nichtinvestiven Projekte für das soziale Miteinander im Quartier. Die Vorhaben ergänzen die baulich-investiven Maßnahmen in Sanierungsgebieten in besonderer Weise. Sie sind damit wichtig für den sozialen Zusammenhalt im Stadtteil. Das Engagement der Kommunen in diesem Bereich ist ein wichtiger Beitrag zur Identifikation der Menschen mit ihren Quartieren“, so die Ministerin. So würden die baulichen Maßnahmen in Sanierungsgebieten optimal ergänzt und ein Beitrag zum dauerhaften Erfolg städtebaulicher Erneuerung geleistet.
Das Miteinander von Menschen verschiedener Generationen und Kulturen in einem Quartier zu stärken, ehrenamtliches Engagement zu mobilisieren, einen Stadtteil lebendig zu gestalten und dadurch die Anstrengungen und Erfolge der investiven Städtebauförderung zu unterstützen und zu verstetigen – dies sind die Ziele des Programms. Die Mittel werden für eine Projektlaufzeit von fünf Jahren bewilligt. Damit haben die Kommunen und die eingebundenen Initiativen Planungssicherheit. Gefördert werden quartiersbezogene Projekte, die insbesondere zur Betreuung von Kindern und Jugendlichen, zur Integration von Migrantinnen und Migranten, zur Inklusion von Menschen mit Behinderungen, zur Teilhabe von älteren Menschen am Leben im Quartier und zur bedarfsgerechten Nahversorgung beitragen.
„Die Kommunen haben zum wiederholten Male gezeigt, wie einfallsreich sie sind. Die Bandbreite der eingereichten Projekte reicht von der Vernetzung einer Bücherei mit dem Bürgertreff, einem generationenübergreifenden Brunch, Einkaufshilfen für in ihrer Mobilität eingeschränkte Personen bis zu einem Pop-up Garten“, erklärte Hoffmeister-Kraut.
Die Finanzhilfen erhalten die Städte und Gemeinden. Sie können die Fördermittel u. a. zur Deckung der Personal- und Sachkosten eines Quartiersmanagements oder für einen Verfügungsfonds, bei dem die Bewohnerinnen und Bewohner selbst über den Einsatz entscheiden, verwenden. Die Kommunen müssen in der Regel 40 Prozent selbst zu den Kosten beitragen.
In diesem Programm stehen noch weitere Finanzhilfen für weitere Projekte in diesem Jahr zur Verfügung. Kommunen können Anträge laufend bei den Regierungspräsidien einreichen.
Weitere Informationen unter www.stadterneuerung-bw.de.
Programmliste (PDF)