Förderung

Wirtschaftsministerium fördert praktische Berufserprobung von Gymnasiasten bei der Handwerkskammer Karlsruhe

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Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau fördert die praktische Erprobung von Gymnasiastinnen und Gymnasiasten in verschiedenen Berufen in der Bildungsakademie der Handwerkskammer Karlsruhe im Schuljahr 2016/17 mit 27.000 Euro.

„Schülerinnen und Schüler von Gymnasien ziehen häufig eine betriebliche Ausbildung - im Gegensatz zu einem Hochschulstudium - gar nicht in Betracht, da sie nicht wissen, welche Chancen sie bietet. Wir wollen, dass aber auch sie die Vielfalt interessanter Ausbildungsberufe kennen lernen und eine duale Ausbildung als ernsthafte Option ihrer Bildungsbiografie wahrnehmen“, so Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

60 Schülerinnen und Schüler der Klassen neun und zehn von Gymnasien im Stadtkreis Karlsruhe können aus den Berufsfeldern Kfz-Technik, Metall, Gesundheit, Medien, Holz und Elektronik zwei auswählen und sich darin eine Woche lang praktisch erproben. Vorher werden in einer Kompetenzanalyse die Fähigkeiten und Neigungen der Jugendlichen ermittelt. Nach der Berufserprobung findet mit jedem Schüler/jeder Schülerin ein Abschlussgespräch statt, in das auch die Eltern einbezogen werden.

Hoffmeister-Kraut: „Da auch in nicht akademischen Berufen der Fachkräftebedarf enorm hoch ist und bleibt, bieten wir der Wirtschaft mit unserer Förderung eine gute Möglichkeit, ihre Ausbildungsberufe auch an Gymnasien intensiv bekannt zu machen“.

Bereits seit vielen Jahren fördert das Wirtschaftsministerium diese Berufserprobung an allgemein bildenden Schulen. In diesem Rahmen erhielt die Handwerkskammer Karlsruhe für das Schuljahr 2016/17 174.000 Euro für bereits 870 Schülerinnen und Schüler.

Die überbetrieblichen Bildungsstätten, die meist von Organisationen der Wirtschaft getragen werden, sind mit ihrer Praxisnähe, ihrer Ausstattung, Erfahrung und der Kompetenz ihres Ausbildungspersonals bestens geeignet, Schülerinnen und Schüler auf das Berufsleben vorzubereiten und ihnen den Weg in eine Berufsausbildung zu ebnen. Grundlage ist eine Kooperationsvereinbarung zwischen der Bildungsstätte und den teilnehmenden Schulen.

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