Das Wirtschaftsministerium startet ein Sofortprogramm, um dem Einzelhandel und Innenstädten im Land bei der Bewältigung Corona-bedingter Schwierigkeiten gezielt unter die Arme zu greifen. Ab 23. September können Städte und Kommunen Förderanträge stellen. „Der Strukturwandel im Einzelhandel und die Folgen der Corona-Pandemie fordern vor allem die stationären Einzelhändler in den Innenstädten und ländlichen Zentren in besonderer Weise heraus. Die Coronakrise und die mit ihr verbundenen Betriebsschließungen vieler Gewerbetreibender führen zu Frequenzverlusten in den Innenstädten und in der Folge mancherorts zu Leerständen und deutlichen Umsatzverlusten im stationären Einzelhandel“, erklärte Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut heute (23. September 2021) in Stuttgart.
„Während unsere kürzlich aufgelegten Förderprogramme ‚Innenstadtberater‘ und ‚Intensivberatung Zukunft Handel 2030‘ den Einzelhandel mittel- bis langfristig fit für die Zukunft machen, schaffen wir mit unserem Sofortprogramm ein niederschwelliges Angebot, um kurzfristig belebende Impulse zu setzen. Das breit gefächerte Sofortprogramm unterstützt Kommunen und Einzelhandel in Baden-Württemberg bei der Bewältigung dieser Corona-Folgen gezielt. Dafür stellen wir insgesamt 5 Millionen Euro bereit“, ergänzte die Ministerin.
Das Sofortprogramm besteht aus insgesamt drei Förderlinien. Im Rahmen der Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“ werden die Einrichtung und der Betrieb von Pop-up-Stores und -Malls in baden-württembergischen Kommunen gefördert, während bei der Förderlinie „Veranstaltungen“ die Planung und Umsetzung von Veranstaltungen mit Eventcharakter bezuschusst wird. Ziel der dritten Förderlinie ist es, für den Neustart im stationären Handel Innovation und Digitalisierung zu fördern und gleichzeitig dessen Stärken weiter auszubauen.
„Pop-up-Stores sind dazu geeignet, Leerstände in unseren Innenstädten zu vermeiden und fördern darüber hinaus eine lokale Gründungskultur. Ich bin davon überzeugt, dass innovative Zwischennutzungen daher einen wichtigen Beitrag zur Belebung unserer Innenstädte und ländlichen Ortszentren leisten können. Auch in neuen Events sehe ich attraktive Anziehungspunkte für Bürgerinnen und Bürger, in die Innenstädte zu kommen und deren vielfältiges Einzelhandels-Angebot kennenzulernen und zu nutzen“, unterstrich Hoffmeister-Kraut.
Die Förderanträge für die beiden Förderlinien „Pop-up-Stores- und Malls“ und „Veranstaltungen“ werden beim Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus gestellt. Das "Kompetenzzentrum Smart Services", das federführend von Fraunhofer IAO getragen wird, bietet ab Oktober im Rahmen der dritten Förderlinie unter anderem Webinare, Ideenworkshops und Coachings an, um Unternehmen und Dienstleistungsberatern Ansätze zur Entwicklung von innovativen Dienstleistungen wie zum Beispiel Online-Kundenberatung oder Bestell-Apps und regionale Lieferdienste sowie neue digitalen Geschäftsmodelle zur Verknüpfung von Angeboten des stationären Handels und des Online-Handels zu vermitteln.
Weitere Informationen
Das Sofortprogramm Einzelhandel / Innenstadt ergänzt die bereits bestehenden Förderungen des Wirtschaftsministeriums „Innenstadtberater“ und „Intensivberatung Zukunft Handel 2030“, die im Rahmen des Dialogprojekts „Handel 2030“ bereits seit Juli beziehungsweise August 2021 umgesetzt werden. Gleichzeitig wird damit eine Maßnahme aus dem Koalitionsvertrag umgesetzt, den Einzelhandel als eine von der Corona-Pandemie besonders gebeutelte Branche beim Neustart zu unterstützen.
Eckpunkte der Förderlinie „Pop-up-Stores und -Malls“:
Antragsberechtigt sind alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Diese mieten leerstehende Räumlichkeiten an und vermieten diese zu einem reduzierten Mietzins an kleine und mittlere Unternehmen (KMUs). Förderfähig sind neben der von der Kommune zu tragenden Mietlast, Ausgaben für den temporären, nicht die Gebäudesubstanz verändernden Innenausbau des Objekts sowie Marketingausgaben. Das Wirtschaftsministerium übernimmt 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die förderfähige Projektdauer beträgt mindestens ein Jahr und längstens zwei Jahre. Bei der Maximalförderdauer beträgt die maximale Zuschusshöhe 150.000 Euro. Die eingereichten Anträge werden von Fachexperten begutachtet.
Eckpunkte der Förderlinie „Veranstaltungen“:
Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, unabhängig von ihrer Einwohnerzahl. Auch City-Initiativen, Handels- und Gewerbevereine, Wirtschaftsförderungsgesellschaften sowie Kultur-, Sport- und Heimatvereine sind antragsberechtigt, sofern sie Veranstalter sind. Gefördert wird die Planung und Durchführung von ein- oder mehrtägigen Veranstaltungen, die nicht ohnehin regelmäßig stattfinden und einen über die Gemeindegrenzen hinausreichenden, möglichst regionalen Einzugsbereich haben. Es muss sich um zusätzliche bzw. neu gestaltete Events handeln, die in der zur Förderung beantragten Form noch nicht stattgefunden haben. Gefördert werden Ausgaben für externe Dienstleister, Honorare für Moderatoren, Referenten und Künstler sowie Mietkosten für Veranstaltungstechnik, den Bühnenaufbau und Marketingkosten etc. Das Wirtschaftsministerium fördert 60 Prozent der förderfähigen Ausgaben. Die maximale Zuschusshöhe für eine mehrtägige Veranstaltung beträgt 50.000 Euro – für eine eintägige Veranstaltung 30.000 Euro.
Eckpunkte der Förderlinie „Digitalisierung und Innovation im stationären Handel - Mit Smart Service die digitale Zukunft gestalten“:
Mit neuen digitalen Lösungen sowie Verknüpfung von Vertriebsformen des stationären Handels mit Online-Angeboten soll dem von der Corona-Krise hart betroffenen stationären Einzelhandel unmittelbar geholfen werden. Das "Kompetenzzentrum Smart Services", das federführend von Fraunhofer IAO getragen wird, bietet vor Ort Anlaufstellen für interessierte Unternehmen aus Baden-Württemberg. In sogenannten Erlebnisräumen beim Fraunhofer IAO in Stuttgart und in der Hochschule Furtwangen haben kleine und mittlere Unternehmen die Möglichkeit sich über neue digitale Technologien und Innovationen zu informieren bzw. sich beraten zu lassen. In Zusammenarbeit mit renommierten Forschungseinrichtungen werden innovative Lösungen zu Fragestellungen des Handels erörtert.
An dem Projekt "Digitalisierung und Innovation im stationären Handel" sind neben dem Fraunhofer-Institut für Arbeitswirtschaft und Organisation IAO, das itb – Institut für Betriebsführung im DHI e.V., die Hochschule Furtwangen und Konstanz, das Forschungs- und Innovationszentrum Kognitive Dienstleistungssysteme (KODIS) in Heilbronn und die Universität Siegen, Lehrstuhl für Dienstleistungsentwicklung in KMU und Handwerk beteiligt.