Rechtzeitig vor dem Start des neuen Förderprogramms des Landes für den Wohnungsbau gibt es jetzt Rechtssicherheit für das Instrument der sogenannten mittelbaren Belegung. „Mit der erfreulichen Nachricht aus Brüssel haben wir noch vor dem Start unseres neuen Programms ‘Wohnungsbau BW 2017’ Anfang April die erforderliche Rechtssicherheit“, sagte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut am 24. März 2017 in Stuttgart. Sie betonte, dass es richtig und wichtig gewesen sei, die Frage der Übereinstimmung der mittelbaren Belegung mit dem Beihilferecht an die Dienststellen der EU-Kommission heranzutragen.