Wirtschaftliche Beziehungen

Neue Perspektiven für das wirtschaftliche Zusammenwachsen der deutsch-französischen Grenzregionen

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Nach der Rede des französischen Staatspräsidenten Macron für ein „souveränes, geeintes und demokratisches Europa“ vom 26. September 2017 in Paris und dem Inkrafttreten der Arbeitsmarktreformen in Frankreich erwartet Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut neue Impulse für das wirtschaftliche Zusammenwachsen der deutsch-französischen Grenzräume.
 
Wie jetzt bekannt wurde, hat die französische Regierung bereits am 15. September im Zusammenhang mit den Arbeitsmarktreformen gesetzlich geregelt, dass für häufig in Frankreich tätige Unternehmen aus dem Grenzraum in bestimmten Branchen und für kurzfristige Einsätze praktische Erleichterungen bei den Arbeitsmarktkontrollen eingeführt werden können. Die näheren Einzelheiten müssen noch innerhalb von sechs Monaten per Dekret festgelegt werden.

Hoffmeister-Kraut bezeichnete es als „positives und sehr willkommenes Signal“, dass die mit der Verschärfung der französischen Entsendebestimmungen aufgetretenen Marktzugangsbarrieren jetzt offensichtlich abgebaut werden sollen. „Gerade in den Grenzräumen muss unter Beweis gestellt werden, dass der europäische Binnenmarkt funktioniert“, so die Ministerin.

Seit einer Gesetzesänderung vor zwei Jahren muss sich jedes Unternehmen, das in Frankreich geschäftlich tätig werden will, einer aufwändigen elektronischen Anmeldeprozedur unterziehen. So müssen französisch sprechende Vertreter in Frankreich nebst dortiger elektronischer Postadresse benannt und umfängliche Unterlagen bereitgehalten werden und für den Baubereich sind zusätzliche Anforderungen zu erfüllen. Angekündigt ist auch die Einführung einer Entsendegebühr ab Januar 2018. Die bürokratischen Belastungen, Kosten und das hohe Sanktionsrisiko hätten viele Betriebe aus dem grenznahen deutschen Raum in die Resignation getrieben, die sich über Jahre ein festen Kundenstamm in Frankreich aufgebaut hatten, so Hoffmeister-Kraut. Die französischen Kunden würden darunter leiden, dass beispielsweise Wartungs- und Reparaturarbeiten nicht zeitnah ausgeführt werden könnten.

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut wies darauf hin, dass die „geduldige, aber beharrliche Überzeugungsarbeit“ ihres Ministeriums gegenüber französischen Regierungsstellen sowie die enge Abstimmung mit den Kammern und Verbänden aus Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und dem Saarland erste Früchte trage: „Wenn wir weiterhin wie bisher alle gemeinsam und konsequent an einem Strang ziehen, lässt sich auch dieses schwierige Problem lösen“, sagte die Wirtschaftsministerin.
 
Sie hoffe, dass der bereits Anfang des Jahres in Paris begonnene Dialog mit dem französischen Arbeitsministerium rasch fortgesetzt werden könne. Von den grenznahen deutschen Kammern und Verbänden seien Vorschläge für praktische Erleichterungen vorgelegt worden, die jetzt im deutsch-französischen Austausch erörtert werden sollten. Aus der Sicht der baden-württembergischen Wirtschaftsministerin wäre viel gewonnen, wenn sich das französische Kontrollsystem künftig mehr auf die missbrauchsanfälligen Risikobranchen konzentrieren würde. „Auch wir wollen, dass die Mindestlohn- und
Arbeitsschutzvorschriften befolgt werden und kriminelle Machenschaften in Risikobranchen bekämpft werden. Dazu macht das europäische Recht Vorgaben. Die Kontrollen sollten jedoch verhältnismäßig und ohne Diskriminierungen gegenüber ausländischen Entsendebetrieben durchgeführt werden. Hier kann die französische Regierung dem Plädoyer ihres Präsidenten für ein Zusammenwachsen der deutschen und französischen Märkte rasch Taten folgen lassen“, so die Ministerin.

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