Landesgaststättengesetz

Ministerrat bringt neues Gaststättengesetz in den Landtag ein

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut betont, dass mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes ein schlankes und effektives Regelwerk geschaffen wird. Kernelement ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens.

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut

„Mit der Neufassung des Landesgaststättengesetzes schaffen wir ein schlankes und effektives Regelwerk“, sagte die Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Hoffmeister-Kraut im Anschluss an die heutige (22. Juli) Sitzung des Ministerrats. „Damit setzen wir den Auftrag aus der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg um und entlasten die Gastronomie und auch die Verwaltung.“

Staatminister und Chef der Staatskanzlei Jörg Krauss unterstrich: „Die Novellierung des Landesgaststättengesetzes zeigt, dass unsere gemeinsamen Anstrengungen zum Ziel führen und das Format der Entlastungsallianz erfolgreich ist. Ich danke allen Beteiligten für ihre engagierte Arbeit und freue mich für die Gastronomiebetriebe, die wir mit dem neuen Landesgaststättengesetz direkt und spürbar entlasten. Zugleich können wir damit hoffentlich auch Menschen für diese Branche motivieren.“

Nach Schätzungen des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus und des Statistischen Landesamtes Baden-Württemberg führt das neue Gesetz zu einem Entlastungseffekt von rund 3,5 Millionen Euro pro Jahr bei den Verwaltungsbehörden und von rund 9,75 Millionen Euro pro Jahr bei der regulierten Branche.

Anzeige- anstatt Erlaubnispflicht
Kernelement der Novellierung ist die Abschaffung des Erlaubnisverfahrens, das durch ein einfaches Anzeigeverfahren ersetzt wird. Mit dem Erlaubnisverfahren fällt auch die präventive Zuverlässigkeitsüberprüfung sowie die bislang bei Gaststätten mit Alkoholausschank erforderliche raum- und ortsbezogene Prüfung weg. Das schriftliche Antragsverfahren und die Vorlage umfangreicher Unterlagen entfallen. Das Gaststättenrecht wird von anderen Rechtsgebieten entkoppelt und zeit- und kostenintensive Doppelprüfungen werden vermieden. Gleichzeitig bleiben die fachrechtlichen Eingriffsmöglichkeiten, insbesondere die der Baurechts- und Immissionsschutzbehörden, unverändert bestehen.

Die Erklärung der Anzeige nach Landesgaststättengesetz und die Gewerbeanzeige nach der Gewerbeordnung fallen zusammen, so dass angehende Gaststättenbetreiberinnen und -betreiber mit nur einer Handlung ihre Anzeigepflichten nach Gaststättenrecht und Gewerbeordnung erfüllen.

Auch die sogenannte Gestattung – eine Art Erlaubnis „light“ für vorübergehende gastgewerbliche Tätigkeiten aus besonderem Anlass – entfällt. Vorübergehende Gaststättengewerbe sind künftig ebenfalls nur noch anzuzeigen.

Modernisierung der Gaststättenunterrichtung
Zur Stärkung der im Zuge der Deregulierung erhöhten Eigenverantwortlichkeit wird die Teilnahme an der Gaststättenunterrichtung Pflicht für alle Gewerbetreibenden im stehenden Gaststättengewerbe, die über keine Kenntnisse im Bereich lebensmittelrechtlicher Vorschriften aufgrund eines beruflichen oder wissenschaftlichen Abschlusses verfügen.

Die Unterrichtung wird zeitgemäß ausgestaltet: Neben lebensmittelrechtlichen Inhalten werden die für die Durchführung der Unterrichtung zuständigen Industrie- und Handelskammern auch Vorgaben aus anderen Fachgebieten adressieren, die typischerweise von Relevanz für das Gaststättengewerbe sind.

Die Einzelheiten der Gaststättenunterrichtung werden in einer Verwaltungsvorschrift geregelt, die parallel zum parlamentarischen Verfahren im Herbst 2025 finalisiert wird.

Gesetz geht aus Entlastungsallianz hervor
Der Gesetzentwurf basiert auf Eckpunkten, die 2024 im Rahmen der Entlastungsallianz für Baden-Württemberg unter Einbindung des Hotel- und Gaststättenverbands DEHOGA Baden-Württemberg e. V., des Bäckerinnungsverbandes Baden-Württemberg e. V. sowie der kommunalen Landesverbände erarbeitet worden sind.

Die Novellierung des Gaststättenrechts entlang dieser Eckpunkte war im Dezember 2024 als Teil des Entlastungspakets III beschlossen worden.

Im Mai 2025 wurde der Gesetzentwurf in die Verbändeanhörung gegeben – insgesamt zwölf Stellungnahmen gingen beim zuständigen Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus ein. Alle Verbände und Organisation gehen den Wechsel vom Erlaubnis- zum Anzeigeverfahren mit.

Der Regierungsentwurf wird im Herbst 2025 im Landtag beraten. Das Gesetz soll drei Jahre nach Inkrafttreten unter Einbindung der kommunalen Landesverbände evaluiert werden.

Weitere Meldungen

Das Logo des LEA-Mittelstandspreises für soziale Verantwortung.
LEA-Mittelstandspreis

„Mittelstandspreis für soziale Verantwortung in Baden-Württemberg 2025“ vergeben

Der Mittelstandspreis für soziale Verantwortung wurde heute zum 19. Mal in Stuttgart verge-ben.

Baustelle mit Kran / ©Smileus
Förderung

Zentrum für Industrialisiertes Bauen und Sanieren mit 5,1 Mio Euro gefördert

Das Wirtschaftsministerium fördert den Aufbau eines neuen Zentrums für Industrialisiertes Bauen und Sanieren (ZIBS) in Stuttgart mit 5,1 Millionen Euro. Fünf Fraunhofer–Institute bündeln in dem neuen Zentrum ihre Kompetenzen.

Symbole für Netzwerke auf buntem Hintergrund
Förderung

Förderung für den Kompetenzenausbau von Clusterinitiativen und Netzwerken

Im Rahmen der heutigen Jahrestagung der baden-württembergischen Clustermanagerinnen und Clustermanager übergab das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Förderschecks in Höhe von insgesamt rund 2,2 Millionen Euro.

Portraitbilder Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Zumeldung zur Mitteilung der Europäischen Kommission zum Mehrjährigen Finanzrahmen

Die Staatssekretäre Dr. Patrick Rapp (links) aus Baden-Württemberg und Tobias Gotthardt (rechts) aus Bayern
Brüssel

Baden-Württemberg und Bayern fordern mehr Pragmatismus und weniger Zentralismus

Baden-Württemberg und Bayern sind High-Tech-Standorte mit großer industrieller Basis und einem exportorientierten Mittelstand. Diese gemeinsamen Stärken bringen auch gemeinsame Interessen mit sich, die die Staatssekretäre in Brüssel vorgetragen haben

Female Leadership Summit Impressionen

Erster Female Leadership Summit setzt Zeichen für die Bedeutung von Frauen in Führung

Erstmals fand auf Einladung von Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut der Female Leadership Summit im Haus der Wirtschaft in Stuttgart statt.

Podcast

Löwenherz - Der Wirtschaftspodcast

In unserem Podcast tauchen wir gemeinsam mit starken Persönlichkeiten aus Baden-Württemberg in spannende, wirtschaftspolitische Themen ein. In Folge 1 geht es um "Female Leadership".

Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

Zumeldung zu Bertelsmann-Stiftung: Wirtschaftsministerin: Machen Sie eine Ausbildung

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert zur Studie der Bertelsmann-Stiftung.

Bundesrat

Wirtschaftsministerin äußert sich im Bundesrat

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, war in der heutigen Bundesratssitzung mit gleich zwei Initiativen vertreten.

Startup Factorys
Förderung

Millionenförderung für Startup Factory in Baden-Württemberg

Das Konsortium NXTGN („Next Generation“), an dem vier Universitäten und eine Hochschule aus Baden-Württemberg mitwirken, baut eine zentrale Innovationsplattform für Gründungen im Südwesten auf.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Zumeldung

BW bleibt forschungsstärkstes Bundesland – FuE-Intensität bei 5,7 Prozent

Wirtschaftsministerin Dr. Hoffmeister-Kraut zeigte sich sehr erfreut darüber, dass Baden-Württemberg mit großem Abstand seine Spitzenstellung bei den Ausgaben für Forschung und Entwicklung weiterhin behaupten konnte.

Glühbirne
Unternehmensberatungen

Beratungen für mittelständische Unternehmen mit 1,1 Millionen Euro gefördert

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert auch in diesem Jahr Beratungen für mittelständische Unternehmen aus den Bereichen Handwerk, Dienstleistung, Industrie und Handel.

Logo Frau und Beruf
Förderaufruf

Förderaufruf für die Kontaktstelle Frau und Beruf in der Region Neckar-Alb

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg hat heute (3. Juli) einen Förderaufruf zum Betrieb einer Kontaktstelle Frau und Beruf in der Region Neckar-Alb ab 01.01.2026 bis 31.12.2027 veröffentlicht.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarktzahlen

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen: Der Arbeitsmarkt kommt weiterhin nicht in Schwung

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Delegationsreise China
Delegationsreise

Hoffmeister-Kraut mit Wirtschaftsdelegation in China

Wirtschaftsministerin informiert sich in China über intelligente und vernetzte Transportlösungen und Robotik.