Zur aktuellen Diskussion über das Arbeitszeitgesetz sagte Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut: „Der gesetzliche Rahmen ist bislang weitaus enger gefasst als es die europäische Arbeitszeitrichtlinie zulässt und wird so den heutigen Anforderungen der Arbeitnehmer, Berufliches mit Privatem zu verbinden, nicht mehr gerecht. Arbeitgeber können zudem in wirtschaftlich herausfordernden Zeiten häufig nicht schnell und flexibel genug auf Änderungen des geschäftlichen Umfelds reagieren. Das müssen wir schleunigst ändern. Wir benötigen dringend eine Reform des Arbeitszeitgesetzes.“ Hoffmeister-Kraut verweist auf den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung. Diese hat sich auf eine Überprüfung des Arbeitszeitgesetzes verständigt, mit dem Ziel, die recht starre tägliche durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen.
Ministerin Hoffmeister-Kraut hat sich bereits mehrfach mit Entschließungsanträgen im Bundesrat für die Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts eingesetzt. Dies betrifft neben der Einführung einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit anstelle einer täglichen Höchstarbeitszeit auch die Gestaltung von Ruhezeiten. Die Ministerin betonte: „Gerade wenn Mitarbeiter auch Care-Arbeit zu verrichten haben, werden Arbeitszeiten am späten Abend und frühen Morgen häufig stärker genutzt. Deshalb passt eine starre Regelung von elf Stunden Ruhezeit nicht mehr in die heutige Zeit.“ Die europäische Arbeitszeitrichtlinie lässt hier eine Mindestruhezeit von neun Stunden zu.