Dazu zähle als Erstes eine Reform beim Bürgergeld. „Hier ist ein Richtungswechsel unausweichlich, hier muss alles auf den Prüfstand. Es braucht rasch Klarheit für die Bürgerinnen und Bürger, aber auch für unsere Wirtschaft, welche Spielregeln gelten sollen. So wie bisher können wir schlicht nicht weitermachen. Es geht zu viel Geld und Vertrauen verloren“, sagte Hoffmeister-Kraut heute (28. Juli).
Die Wirtschafts- und Arbeitsministerin: „Beim Bürgergeld hat sich bewahrheitet, wovor ich bereits bei der Einführung gewarnt habe. Ohne Verbindlichkeit, ohne klare Mitwirkungspflichten funktioniert das System nicht. Es kann nicht ohne Folgen bleiben, wenn Beratungs- und Hilfsangebote der Jobcenter nicht angenommen und nicht einmal Termine wahrgenommen werden. Ein ganz entscheidender Punkt für mich ist daher die Termintreue. Wir müssen im ersten Schritt die Sanktion bei unentschuldigter Nichtwahrnehmung von Jobcenterterminen verschärfen und die Minderungssumme von 10 auf 30 Prozent anheben. Und wenn gleich mehrfach in Folge unentschuldigt kein Termin mehr im Jobcenter wahrgenommen wird, müssen wir den Jobcentern die Möglichkeit geben, die Leistungen so lange einzustellen, bis wieder Kontakt aufgenommen wird. So können wir auch Leistungsmissbrauch besser ausschließen.“
Ob die Reform funktioniert, werde auch davon abhängig sein, ob es gelinge, Erwerbsanreize zu verbessern und dabei gleichzeitig die Ausgaben im Blick zu behalten. „Die aktuellen Anrechnungsregelungen bieten wenig Anreiz, eine Erwerbstätigkeit während des Leistungsbezugs auszuweiten. Hier spielen auch andere Sozialleistungen wie Wohngeld oder Kinderzuschlag mit rein, in denen abweichende Anrechnungsregelungen gelten. Daher müssen wir alle diese Systeme unter der Prämisse auf den Prüfstand stellen, ob sie Erwerbsanreize verbessern. Denn in jedem Einzelfall muss sich die Aufnahme und vor allem die Ausweitung einer Erwerbstätigkeit finanziell für die gesamte Familie lohnen“, sagte Hoffmeister-Kraut.