Schausteller und Marktkaufleute, Unternehmen der Veranstaltungs- und Event-branche, des Taxi- und Mietwagengewerbes sowie Dienstleister des Sports, der Unterhaltung und Erholung können den Tilgungszuschuss Corona II für das Jahr 2021 noch bis zum 31. März 2022 beantragen.