Städte und Gemeinden können ab sofort bis zum 1. Oktober 2020 Anträge für die Förderung im Rahmen des neu aufgelegten Investitionspakts Sportstätten (IVS) stellen. Voraussetzung ist, dass die Sportstätte in einem städtebaulichen Erneuerungsgebiet liegt, sich im Eigentum der Kommune befindet und ein sogenannter städtebaulicher Missstand vorliegt.