Wohnraum

Zweckentfremdungsverbotsgesetz trat in Kraft

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Miniatur-Holzhaus steht auf einem Schreibtisch vor Unterlagen, die gerade beschrieben werden.

Das geänderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz tritt am 16. Februar in Kraft. Der Landtag hatte die Änderung in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. „Damit geben wir unseren Städten und Gemeinden noch bessere und effektivere Instrumente an die Hand, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu können“, erklärte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel können zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen. „Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es wichtig, noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können. Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, so Hoffmeister-Kraut. „Deshalb wurde die Auskunftspflicht eingeführt, damit die Kommune im Einzelfall besser nachprüfen kann, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist. Auch die Möglichkeit, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnraum sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Ferienwohnraum einzuführen, ist wichtig, um das Verbot konsequenter umsetzen zu können.“ So können die Städte und Gemeinden auf einfache Weise überprüfen, ob für eine bestimmte Wohnung anhand der Gesamtdauer der Kurzzeitvermietungen die Schwelle zur Zweckentfremdung überschritten ist. Im Interesse der Rechtssicherheit wurde in diesem Zusammenhang eine Grenze von zehn Wochen insgesamt pro Kalenderjahr festgelegt.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Bußgeldrahmen. Für Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis wird das maximal mögliche Bußgeld von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Für die neu eingeführten Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflichten kann künftig ein Bußgeld bis 50.000 Euro erhoben werden. „So können die Kommunen künftig noch besser gegen Verstöße vorgehen, um Wohnraum zu sichern“, sagte die Ministerin. Zudem wird geregelt, dass Widerspruch und Klage gegen den Vollzug des Gesetzes keine aufschiebende Wirkung haben und somit Verzögerungen durch Einlegung von Rechtsmitteln vermieden werden.

Hoffmeister-Kraut appellierte zudem nochmals an die Städte und Gemeinden, alle vorhandenen Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Zukunftsweisende und innovative Ansätze der Wohnraumschaffung werden auch im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg mit ihren zentralen Elementen des Grundstücksfonds und des Kompetenzzentrums Wohnen BW identifiziert und weiterverfolgt werden.

Hintergrundinformationen

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, wenn Wohnraum als Gewerberäume verwendet oder als gewerbliche Ferienwohnungen überlassen wird. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müsse dann genehmigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld sanktioniert.

Alle Instrumente des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes stehen dabei unter dem Satzungsvorbehalt, jede Stadt und Gemeinde entscheidet mit Blick auf ihren örtlichen Wohnungsmarkt selbst, ob und von welchen der Instrumente sie Gebrauch machen. Die entsprechenden Satzungen haben eine Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren.

Weitere Meldungen

Copyright: © facts and fiction / Stefan Schilling Fotografie
Ausstellung

Kreislaufwirtschaft zum Anfassen: Expo-Ausstellung aus Osaka kommt nach Stuttgart

Wie kann nachhaltiges Wirtschaften konkret aussehen? Antworten darauf gibt eine Wanderausstellung mit Exponaten aus dem Deutschen Pavillon der Expo 2025 in Osaka.

Portraitbilder Ministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Pharmaindustrie

Pharmaindustrie: Investitionen wandern ab – Deutschland muss gegensteuern

Die Ankündigungen von Boehringer Ingelheim und Eli Lilly, geplante Investitionen in Deutschland in erheblichem Umfang nicht zu realisieren, sind ein deutliches Warnsignal für den Pharmastandort Deutschland.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Medieninformation

Mannheim-Stadt beteiligt sich am bundesweiten Pilotprojekt „Schneller Gründen"

Finanzamt Mannheim-Stadt beteiligt sich am bundesweiten Pilotprojekt „Schneller Gründen“

Sieger Regional Cup Südlicher Oberrhein
Start-up BW

AugRep GmbH aus Freiburg gewinnt den Regional Cup Südlicher Oberrhein

Bühne frei für Innovation: AugRep GmbH aus Freiburg gewinnt den Regional Cup Südlicher Oberrhein des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Regional Cup Ludwigsburg - Sieger
Start-up BW

Camperr gewinnt den Regional Cup Ludwigsburg des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“

Bühne frei für Innovation: Camperr gewinnt den Regional Cup Ludwigsburg des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Sieger Regional Cup IP2INVEST
Start-up BW

OSORA medical aus Ulm gewinnt den Regional Cup IP2INVEST

Bühne frei für Innovation: OSORA medical aus Ulm gewinnt den Regional Cup IP2INVEST des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

Elevator Pitch Region Heilbronn-Franken
Start-up BW

Elevator Pitch Region Heilbronn-Franken

Bühne frei für Innovation: Nils Krumm aus Heilbronn gewinnt den Elevator Pitch Region Heilbronn-Franken des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket fürs Landesfinale.

IW Junior Landeswettbewerb - Gemeinschaftsladen
Start-up BW

IW JUNIOR Landeswettbewerb Baden-Württemberg

Schülerfirmen „WonderBall“ und „Dorfgemeinschaftsladen“ gewinnen den IW JUNIOR Landeswettbewerb Baden-Württemberg.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Überbetriebliche Ausbildung

13 Millionen Euro für die überbetriebliche Berufsausbildung

Land unterstützt kleine und mittlere Betriebe mit 13 Millionen Euro für die überbetriebliche Berufsausbildung

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Förderung

Land stärkt digitale Innovationszentren

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus fördert für drei Jahre die beiden European Digital Innovation Hubs (EDIHs) in Baden-Württemberg mit jeweils 720.000 Euro.

Bescheidübergabe am 6. Mai 2026
Förderung

Digital Hubs Bodensee und Region Bruchsal gefördert

Rund 6 Millionen Euro für Digitalisierung in der Fläche: Digital Hubs Bodensee und Region Bruchsal erhalten jeweils rund 500.000 Euro Förderung.

Bescheidübergabe am 6. Mai 2026
Förderung

Land fördert kommunale Innovationsinfrastrukturen mit rund 9,4 Millionen Euro

Das Wirtschaftsministerium hat im Rahmen des Förderaufrufs „Stärkung Regionaler Innovationssysteme (RIS) durch Ausbau und Modernisierung kommunaler Innovationsinfrastrukturen“ elf Vorhaben zur Förderung bewilligt.

Zwei Männer arbeiten in einer Bäckerei. Einer lacht dem anderen zu, während er mit den Händen Backwaren bearbeitet. Im Hintergrund ist die Backstube zu sehen.
Tag der Arbeit

Ministerin Hoffmeister-Kraut: Arbeit ist Basis für Wohlstand und Zusammenhalt

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, betont zum internationalen Tag der Arbeit am 1. Mai die Bedeutung von Arbeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt und sozialer Marktwirtschaft.

Regional Cup Bodensee-Oberschwaben
Start-up BW

Regional Cup Bodensee-Oberschwaben des „Start-up BW Eleva-tor Pitch 2025/26“

Bühne frei für Innovation: Moritz Gloger und Nico Haas aus Uhldingen-Mühlhofen gewinnen den Regional Cup Bodensee-Oberschwaben des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichern sich das Ticket fürs Landesfinale.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarktzahlen

Die übliche Frühjahrsbelebung auf dem Arbeitsmarkt bleibt aus

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.