Wohnraum

Zweckentfremdungsverbotsgesetz trat in Kraft

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Miniatur-Holzhaus steht auf einem Schreibtisch vor Unterlagen, die gerade beschrieben werden.

Das geänderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz tritt am 16. Februar in Kraft. Der Landtag hatte die Änderung in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. „Damit geben wir unseren Städten und Gemeinden noch bessere und effektivere Instrumente an die Hand, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu können“, erklärte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel können zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen. „Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es wichtig, noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können. Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, so Hoffmeister-Kraut. „Deshalb wurde die Auskunftspflicht eingeführt, damit die Kommune im Einzelfall besser nachprüfen kann, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist. Auch die Möglichkeit, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnraum sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Ferienwohnraum einzuführen, ist wichtig, um das Verbot konsequenter umsetzen zu können.“ So können die Städte und Gemeinden auf einfache Weise überprüfen, ob für eine bestimmte Wohnung anhand der Gesamtdauer der Kurzzeitvermietungen die Schwelle zur Zweckentfremdung überschritten ist. Im Interesse der Rechtssicherheit wurde in diesem Zusammenhang eine Grenze von zehn Wochen insgesamt pro Kalenderjahr festgelegt.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Bußgeldrahmen. Für Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis wird das maximal mögliche Bußgeld von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Für die neu eingeführten Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflichten kann künftig ein Bußgeld bis 50.000 Euro erhoben werden. „So können die Kommunen künftig noch besser gegen Verstöße vorgehen, um Wohnraum zu sichern“, sagte die Ministerin. Zudem wird geregelt, dass Widerspruch und Klage gegen den Vollzug des Gesetzes keine aufschiebende Wirkung haben und somit Verzögerungen durch Einlegung von Rechtsmitteln vermieden werden.

Hoffmeister-Kraut appellierte zudem nochmals an die Städte und Gemeinden, alle vorhandenen Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Zukunftsweisende und innovative Ansätze der Wohnraumschaffung werden auch im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg mit ihren zentralen Elementen des Grundstücksfonds und des Kompetenzzentrums Wohnen BW identifiziert und weiterverfolgt werden.

Hintergrundinformationen

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, wenn Wohnraum als Gewerberäume verwendet oder als gewerbliche Ferienwohnungen überlassen wird. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müsse dann genehmigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld sanktioniert.

Alle Instrumente des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes stehen dabei unter dem Satzungsvorbehalt, jede Stadt und Gemeinde entscheidet mit Blick auf ihren örtlichen Wohnungsmarkt selbst, ob und von welchen der Instrumente sie Gebrauch machen. Die entsprechenden Satzungen haben eine Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren.

Weitere Meldungen

Glühbirnen / ©sdecoret - stock.adobe.com
Medizintechnik

Medizintechnik stärken: Land setzt sich in Brüssel erfolgreich für Reformen ein

Auf der Branchenveranstaltung „regularia“ in Tuttlingen hat sich Michael Kleiner, Ministerialdirektor am Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, am 3. März erneut für Medizintechnikbranche eingesetzt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Vertragspaket

Vertragspaket zwischen der Europäischen Kommission und des Schweizer Bundesrat

Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut äußert sich zur Nachricht über die Unterzeichnung des Vertragspakets zwischen der Europäischen Union und der Schweiz durch die Europäische Kommission und den Schweizer Bundesrat.

Spatenstich Geradstetten
Förderung

Land fördert Neubau des Bildungscampus Geradstetten mit rund 21 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert den Ersatz-neubau für das Ausbildungszentrum der Bauwirtschaft Baden-Württemberg e. V. in Geradstetten mit rund 21 Millionen Euro.

Virtuelle Visualisierung einer Glühbirne
Bundesverdienstmedaille

Wirtschaftsministerin überreicht Bundesverdienstmedaille an Kurt Josef Lacher

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, hat Kurt Josef Lacher im Rahmen einer Feierstunde die Verdienstmedaille des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland überreicht

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Mercosur

Hoffmeister-Kraut: Wichtiges Signal für Europa als Wirtschaftsstandort

Wirtschafts- und Arbeitsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut äußert sich zur Ankündigung der EU-Kommission, das Freihandelsabkommen Mercosur anzuwenden.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarkt

Lage am Arbeitsmarkt bleibt angespannt

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut, Ministerin für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus, äußert sich anlässlich der Veröffentlichung der neuesten Arbeitsmarktzahlen.

Blick auf Zell am See
Tourismus

Tourismusinfrastrukturprogramm 2026

38 Kommunen werden mit einer Gesamtfördersumme von rund 14,9 Millionen Euro bei der Umsetzung ihrer touristischen Infrastrukturmaßnahmen unterstützt.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut (rechts) übergibt Albrecht Kruse (links) das Bundesverdienstkreuz.
Bundesverdienstkreuz

Wirtschaftsministerin überreicht Bundesverdienstkreuz an Albrecht Kruse

Albrecht Kruse wurde für seine großen Verdienste um die Wirtschaft sowie für sein hohes ehrenamtliches Engagement in Wirtschaft und Kultur mit dem Verdienstkreuz am Bande des Verdienstordens der Bundesrepublik Deutschland geehrt.

Staatssekretär Dr. Patrick Rapp
Messebesuch

Wirtschaftsstaatssekretär Rapp besucht Enforce Tac

Wirtschaftsstaatssekretär Dr. Patrick Rapp besucht heute (23. Februar) die Fachmesse Enforce Tac in Nürnberg und informiert sich vor Ort über die aktuellen Entwicklungen und Innovationen im Bereich Sicherheits- und Verteidigungstechnologien.

Eine Roboterhand tippt auf einem Monitor aus Glas
Künstliche Intelligenz

Baden-Württemberg drängt auf praktikable KI-Regeln

Innovationskraft statt Formularflut: Baden-Württemberg drängt auf praktikable KI-Regeln

Logo der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg
Allianz Industrie 4.0

Fortsetzung der „Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg“ bis Ende 2029

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus setzt die Förderung der Allianz Industrie 4.0 Baden-Württemberg mit rund 3,85 Millionen Euro fort.

CMT 2026 Tourismustag
Tourismus

Zumeldung zur Tourismusbilanz im Jahr 2025

Der Tourismus in Baden-Württemberg bleibt auf hohem Niveau stabil. Das zeigt die am 18. Februar durch das Statistische Landesamt Baden-Württemberg veröffentliche Meldung zur Tourismusstatistik für das Kalenderjahr 2025.

DEHOGA Cup
Start-up BW

Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP

Bühne frei für Innovation: Kleinblatt GmbH aus Stuttgart gewinnt den DEHOGA CUP des „Start-up BW Elevator Pitch 2025/26“ und sichert sich das Ticket für das Landesfinale.

Unterzeichnung Letters of Intent
Absichtserklärung

Absichtserklärung zur wirtschaftlichen Zusammenarbeit unterzeichnet

Wirtschaftsministerium und die ukrainische Region Lwiw unterzeichnen Absichtserklärung zur Intensivierung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit.

Förderung

25 Millionen für Digitales Innovationszentrum am Universitätsklinikum Freiburg

Die Landesregierung fördert auf Vorschlag des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus den Aufbau einer diagnostischen und therapeutischen Forschungs- und Entwicklungseinheit im Digitalen Innovationszentrum (DIGIZ) am Uniklinikum Freiburg.