Wohnraum

Zweckentfremdungsverbotsgesetz trat in Kraft

Berechne Lesezeit
  • Teilen
Ein Miniatur-Holzhaus steht auf einem Schreibtisch vor Unterlagen, die gerade beschrieben werden.

Das geänderte Zweckentfremdungsverbotsgesetz tritt am 16. Februar in Kraft. Der Landtag hatte die Änderung in seiner Sitzung vom 3. Februar 2021 beschlossen. „Damit geben wir unseren Städten und Gemeinden noch bessere und effektivere Instrumente an die Hand, um gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum vorzugehen und den vielerorts knappen Wohnungsbestand erhalten zu können“, erklärte Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Städte und Gemeinden mit Wohnraummangel können zukünftig von den Betreibern von Internetportalen für die Vermittlung von Ferienwohnraum Auskünfte verlangen und für die Vermietung eine Registrierungs- sowie eine Anzeigepflicht für jede Überlassung von Wohnraum einführen. „Gerade für Kommunen in touristisch beliebten Gebieten ist es wichtig, noch schlagkräftiger gegen die Vermietung als Ferienwohnraum agieren zu können. Oft ist es so, dass sich der hinter den jeweiligen Angeboten stehende Vermieter in der Praxis nur schwer ermitteln lässt“, so Hoffmeister-Kraut. „Deshalb wurde die Auskunftspflicht eingeführt, damit die Kommune im Einzelfall besser nachprüfen kann, ob die jeweilige Nutzung zulässig ist. Auch die Möglichkeit, eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Ferienwohnraum sowie eine Anzeigepflicht für jede einzelne Überlassung von Ferienwohnraum einzuführen, ist wichtig, um das Verbot konsequenter umsetzen zu können.“ So können die Städte und Gemeinden auf einfache Weise überprüfen, ob für eine bestimmte Wohnung anhand der Gesamtdauer der Kurzzeitvermietungen die Schwelle zur Zweckentfremdung überschritten ist. Im Interesse der Rechtssicherheit wurde in diesem Zusammenhang eine Grenze von zehn Wochen insgesamt pro Kalenderjahr festgelegt.

Eine weitere wichtige Neuerung betrifft den Bußgeldrahmen. Für Verstöße gegen das Genehmigungserfordernis wird das maximal mögliche Bußgeld von 50.000 Euro auf 100.000 Euro verdoppelt. Für die neu eingeführten Auskunfts-, Registrierungs- und Anzeigepflichten kann künftig ein Bußgeld bis 50.000 Euro erhoben werden. „So können die Kommunen künftig noch besser gegen Verstöße vorgehen, um Wohnraum zu sichern“, sagte die Ministerin. Zudem wird geregelt, dass Widerspruch und Klage gegen den Vollzug des Gesetzes keine aufschiebende Wirkung haben und somit Verzögerungen durch Einlegung von Rechtsmitteln vermieden werden.

Hoffmeister-Kraut appellierte zudem nochmals an die Städte und Gemeinden, alle vorhandenen Potentiale zu nutzen, um neuen Wohnraum zu schaffen. Zukunftsweisende und innovative Ansätze der Wohnraumschaffung werden auch im Rahmen der Wohnraumoffensive Baden-Württemberg mit ihren zentralen Elementen des Grundstücksfonds und des Kompetenzzentrums Wohnen BW identifiziert und weiterverfolgt werden.

Hintergrundinformationen

Das Zweckentfremdungsverbotsgesetz bekämpft örtlichen Wohnraummangel. Betroffene Städte und Gemeinden können eine Genehmigungspflicht einführen, wenn Wohnraum als Gewerberäume verwendet oder als gewerbliche Ferienwohnungen überlassen wird. Auch der Leerstand oder Abriss von Wohnungen müsse dann genehmigt werden. Verstöße werden mit einem Bußgeld sanktioniert.

Alle Instrumente des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes stehen dabei unter dem Satzungsvorbehalt, jede Stadt und Gemeinde entscheidet mit Blick auf ihren örtlichen Wohnungsmarkt selbst, ob und von welchen der Instrumente sie Gebrauch machen. Die entsprechenden Satzungen haben eine Geltungsdauer von höchstens fünf Jahren.

Weitere Meldungen

Stuttgart bei Nacht
Studie

Nachts spielt die Musik – nicht nur für Fachkräfte

Mit der Studie „NightLÄND“, werden erstmals Zahlen zum „Leben nach acht“ für das ganze Land vorgelegt.

Mensch und Roboter begrüßen sich, indem Sie die Knöchel aneinanderdrücken.
Förderung

de:hubs in Stuttgart, Mannheim und Karlsruhe starten in dritte Förderphase

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert die drei de:hubs im Land in einer dritten Förderphase mit insgesamt rund 1,2 Millionen Euro aus dem Doppelhaushalt 2025/2026 über zwei Jahre.

Europäische Flaggen
Förderung

Land stellt 15 Millionen Euro für moderne kommunale Infrastrukturen bereit

Mit einem veröffentlichten Förderaufruf unterstützt das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Kommunen, Kreise und kommunale Einrichtungen beim Ausbau und der Modernisierung ihrer Innovationsinfrastrukturen.

Europaflagge / ©Harald Richter
Förderung

Land unterstützt die Entwicklung von Prototypen mit weiteren 6,3 Millionen Euro

Wirtschaftliches Potenzial für strategische Technologien besser nutzen: Land unterstützt die Entwicklung von Prototypen mit weiteren 6,3 Millionen Euro aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE).

Playful young woman playing I Spy
Ausbildung

Zumeldung zur Landespressekonferenz: Erfolgreicher Abschluss der Ausbildung wichtig

"Um dem Fachkräftemangel zu begegnen und in eine berufliche Karriere durch Weiterbildungen durchzustarten, ist der erfolgreiche Abschluss der Ausbildung wichtig“, so Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Automobil

Hoffmeister-Kraut fordert von EU pragmatische, konkrete Lösungen

Vor dem Strategischen Dialog der europäischen Automobilindustrie am morgigen Freitag erneuert die baden-württembergische Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut ihre Forderung an die EU, das pauschale Verbrenner-Verbot ab 2035 zu kippen.

Gruppenbild mit Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut beim Besuch der Firma Wafios
Automobil

Gelungene Beispiele der der Transformation in der Automobilbranche

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut informiert sich über gelungene Beispiele der Transformation in der Automobilbranche.

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Automobilwirtschaft

Ministerin äußert sich zur Lage der Automobilwirtschaft

Wirtschaftsministerin Hoffmeister-Kraut: „Wir brauchen einen Realitätscheck und Pragmatismus in der Politik“

Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Lieferkettengesetz

Zumeldung zur geplanten Reform des Lieferkettengesetzes

Hoffmeister-Kraut: Auch Dokumentationspflicht abschaffen

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

EU-Flotten-Dekarbonisierung

EU-Flotten-Dekarbonisierung: Baden-Württemberg und Bayern drängen auf Technologieoffenheit.

unsplash / Johannes Plenio
Förderung

Baden-Württemberg fördert Fraunhofer-Institute mit rund 3,9 Millionen Euro

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg fördert acht Transferprojekte von 12 Instituten der Fraunhofer-Gesellschaft in Baden-Württemberg mit insgesamt rund 3,9 Millionen Euro in den Jahren 2025 bis 2028.

Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut
Arbeitsmarkt

Zumeldung Arbeitsmarktzahlen

Über 300.000 Arbeitslose im Land sind ein klares Warnsignal für den Arbeitsmarkt in Baden-Württemberg.

Europaflagge / ©Harald Richter
EU

Zumeldung: EU plant Verschärfung der CO₂-Flottengrenzwerte

Die EU-Kommission plant Anpassungen der Abgasstufe Euro 6e-bis und Euro 6e bis FCM. Hierzu äußerst sich Ministerin Dr. Hoffmeister-Kraut.

Quelle: unsplash / dylan-gillis
Ausbildung

AzubiCard Baden-Württemberg

Die vor fünf Jahren eingeführte AzubiCard wird zu Beginn des neuen Ausbildungsjahres wieder von den teilnehmenden Kammern an Auszubildende ausgegeben, die einen Ausbildungsvertrag abgeschlossen haben.

Wort-Bild-Logo der Kampagne Start-up BW. (Bild: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus Baden-Württemberg)
Start-up BW

17 neue Unternehmen qualifizieren sich für das Förderprogramm Start-up BW Pre-Seed

Das zentrale Entscheidungsgremium für das Frühphasenförderprogramm Start-up BW Pre-Seed hat weiteren 17 vielversprechenden jungen Unternehmen grünes Licht für eine mögliche Förderung gegeben.