Neues Förderprogramm

Ausschreibung von Städtebaufördermitteln für nichtinvestive Aufwendungen

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Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft hat am 28. April 2015 ein neues Förderprogramm ausgeschrieben, mit dem in den Stadterneuerungsgebieten neben den bisher bekannten Sanierungsinvestitionen ab 2015 auch nichtinvestive Aufwendungen gefördert werden können. Das gab Finanz- und Wirtschaftsminister Nils Schmid bekannt. „Auf diese Weise können nun auch Projekte oder Einrichtungen wie etwa Quartiersmanager oder Verfügungsfonds gefördert werden“, so der Minister.

Ziel der Förderung ist es, in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf durch nichtinvestive Maßnahmen den sozialen Zusammenhalt zu sichern und zu verbessern. Das ist in den festgesetzten Gebieten der Programme „Soziale Stadt“ und „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ möglich. Schmid sagte: „Wir wollen die Identifikation der Bewohnerinnen und Bewohner mit ihrem Quartier und das Quartiersbewusstsein stärken. Dafür stellen wir jährlich eine Million Euro zusätzlich zur Verfügung.“

Zuwendungsempfänger der Förderung sind die Gemeinden. Wie auch beim investiven Städtebauförderungsprogramm beträgt die Förderung 60 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Der kumulative Einsatz der Fördermittel mit Zuwendungen von anderen öffentlichen Stellen ist erwünscht, eine Doppelförderung ist jedoch ausgeschlossen.

Gefördert werden insbesondere nichtinvestive Einzelmaßnahmen, die der Betreuung von Kindern und Jugendlichen in der Freizeit, der Integration von Migrantinnen und Migranten und zur Inklusion von Menschen mit Behinderung dienen. Auch Maßnahmen, die zur Beteiligung der Menschen aller Generationen und zur Mobilisierung ehrenamtlichen Engagements beitragen, können gefördert werden. Das gilt außerdem für Projekte, die durch eine erhöhte Nutzungsvielfalt und eine Stärkung des Zusammenhalts im Quartier der Verbesserung des Images des jeweiligen Stadtteils dienen.

Antragsberechtigt sind die Gemeinden. Die notwendigen Unterlagen sind bis zum 20. Juli 2015 beim jeweils zuständigen Regierungspräsidium einzureichen. Der Förderhöchstbetrag für ein städtebauliches Erneuerungsgebiet beträgt 50.000 Euro.

Programmausschreibung NIS - nichtinvestive Aufwendungen (PDF)

Verwaltungsvorschrift NIS (PDF)

<link file:32271 _blank link-download>Antrag NIS (PDF)

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