Das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft erweitert die etablierte „Fachkursförderung“ für berufliche Weiterbildung um den neuen Schwerpunkt „Elektromobilität“. Das Ministerium will mit dem neuen Förderschwerpunkt zusätzliche Anreize schaffen, damit sich Beschäftigte in den Branchen, in denen die Elektromobilität in Zukunft eine Rolle spielen wird, weiterbilden können. Der neue Schwerpunkt „Elektromobilität“ ist Teil des Konzepts „Mittelstand und Energiewende“, mit der Wirtschaftsminister Schmid die Mittelstandsförderung für kleine und mittlere Unternehmen auf die Energiewende ausrichten will.
Die Förderung beträgt 50 Prozent der anfallenden Kursgebühren für Kurse, die sich auf elektrifizierte Antriebsstränge einschließlich der zugehörigen Wartungs- und Versorgungsinfrastruktur beziehen. Konkret handelt es sich beispielsweise um Batterie- und Speichertechnologie, Leistungselektronik im Elektrofahrzeug, Elektrik im Hybrid-, Elektro- und Brennstoffzellenfahrzeug, Brennstoffzellen- und Wasserstofftechnik, Regelungs- und Steuerungstechnik in elektrifizierten Fahrzeugen, Elektrische Fahrzeugantriebe, Hybridisierung, Service und Reparatur, Recycling sowie Ladeinfrastruktur und Ladetechnik. Die Qualifizierungsmaßnahme muss bei einem öffentlichen oder privaten Weiterbildungsträger stattfinden und kann zwischen acht und 240 Unterrichtseinheiten umfassen.
Im Rahmen der „Fachkursförderung“ unterstützt das Ministerium für Finanzen und Wirtschaft bereits seit einigen Jahren die berufliche Anpassungsfortbildung von Beschäftigten. Die Förderung beträgt im Regelfall 30 Prozent der anfallenden Kursgebühren, bei Beschäftigten über 50 Jahren gilt ein Fördersatz von 50 Prozent.
Das Programm wird je zur Hälfte aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds und aus Mitteln des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft finanziert. Der Zuschuss wird über den Weiterbildungsanbieter, bei dem der Kurs stattfindet, bei der L-Bank in Karlsruhe beantragt und an den Teilnehmer weitergeben.