Beschlüsse des Bundestags zum Mietrecht

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Wohnungsbauministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut hat am Freitag (30. November) die am Donnerstag vom Bundestag beschlossenen Änderungen des Mietrechts begrüßt. „Die gestern Abend in Berlin beschlossenen Änderungen bei der Mietpreisbremse und bei der Modernisierungsumlage sind ein aus unserer Sicht tragfähiger Ansatz. In der aktuellen Situation der Wohnungsmärkte verbessern sie den Mieterschutz, ohne die Vermieterinteressen aus dem Blick zu verlieren“, sagte Hoffmeister-Kraut.

Darüber hinaus gehende Verschärfungen der Mietpreisbremse oder der Modernisierungsumlage dürfe es jedoch nicht geben, weil die Wirtschaftlichkeit aus Vermietersicht auch zukünftig sichergestellt bleiben müsse.

Die Wohnungsbauministerin begrüßte ausdrücklich, dass die Modernisierungsumlage bundesweit auf acht Prozent verringert werden soll und nicht – wie ursprünglich beabsichtigt – nur in Gebieten mit abgesenkter Kappungsgrenze. Hoffmeister-Kraut: „Für dieses Anliegen hat sich Baden-Württemberg erfolgreich im Bundesrat eingesetzt. Das erhöht die Transparenz für Mieter und Vermieter.“

Sie kritisiere allerdings den unverändert geringen Betrag für das vereinfachte Modernisierungsverfahren in Höhe von 10.000 Euro. „Hier hätte die von Baden-Württemberg im Bundesrat geforderte Anhebung auf 30.000 Euro zu einer erheblichen Verbesserung der Handhabbarkeit im Massengeschäft geführt“, betonte Hoffmeister-Kraut.

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