Wirtschaftsministerin Dr. Nicole Hoffmeister-Kraut erklärte heute anlässlich des Bund-Länder-Beschlusses vom 25. November: „Der stationäre Einzelhandel muss vor dem Kollaps bewahrt werden. Entscheidend ist nun, dass die Betriebe sehr rasch die notwendige finanzielle Unterstützung erhalten, um die Umsatzeinbrüche ausgleichen zu können. Denn insbesondere die weitere Beschränkung der maximalen Kundenanzahl in Ladengeschäften trifft eine ohnehin bereits stark angeschlagene Branche hart. Es ist zu befürchten, dass die Umsätze noch stärker als zuvor in den Onlinehandel abwandern. Ich appelliere deshalb an den Bund, die Zugangskriterien zur Novemberhilfe rückwirkend zu verbessern und für den Einzelhandel zu öffnen. Andernfalls sehe ich die Gefahr einer Verödung unserer Innenstädte – mit allen langfristigen Folgen“, so die Ministerin. Habe ein solcher Trading-Down-Prozess erst einmal eingesetzt, sei es sehr schwer und sehr kostspielig, diesen wieder zu stoppen oder gar umzukehren. „Entschlossenes und sofortiges Handeln ist jetzt notwendig.“
Die Ministerin hatte sich bereits in den Verhandlungen mit dem Bund zur außerordentlichen Wirtschaftshilfe dafür eingesetzt, auch indirekt betroffene Unternehmen wie die des Einzelhandels in das Hilfsprogramm aufzunehmen, die mehr als 70 Prozent Umsatzrückgang gegenüber 2019 erleiden. „Angesichts der nun beschlossenen Verschärfungen für den Einzelhandel fordere ich außerdem, dass der Einzelhandel Zugang zur geplanten Dezemberhilfe erhält und bei der für Januar geplanten Überbrückungshilfe III die Antragsschwellen so abgesenkt werden, dass der Handel hiervon profitiert.“