Städtebau

Erfolgreicher Prüfungsabschluss der Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeister der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung

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Mit einer feierlichen Urkundenübergabe hat Ministerialdirektor Hubert Wicker am 23. März 2017 den Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeistern des Prüfungsjahrgangs 2017 zum erfolgreichen Abschluss der Großen Staatsprüfung in der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung gratuliert und ihnen viel Erfolg für die zukünftige Tätigkeit im Land und den Kommunen gewünscht. Außerdem wurden die Referendarinnen und Referendare des Prüfungsjahrganges 2019 ernannt.

„Die Sicherung qualifizierten Nachwuchses für den öffentlichen Dienst des Landes und der Gemeinden, die für die Stadt- und Raumplanung zuständig sind und insbesondere die schwierige Frage des Wohnraumbedarfs zu lösen haben, ist angesichts der immer komplexeren Herausforderungen für räumliche Planungen von großer Bedeutung,“ so Wicker  Die hervorragende Ausbildung im höheren bautechnischen Verwaltungsdienst biete eine solide Grundlage, um auch bei komplexen Fragestellungen gute Problemlösungen zu erarbeiten. Diese Fähigkeit sei eine wichtige Voraussetzung für künftige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes und der Kommunen.

Während der Ausbildung durchlaufen die Referendarinnen und Referendare verschiedene Ausbildungsabschnitte bei der Kommunalverwaltung, einem Regionalverband, der höheren Raumordnungs-, Naturschutz- und Denkmalschutzbehörde, einem Baurechtsamt sowie der Ministerialverwaltung und werden in Lehrgängen intensiv geschult. Nach dem Abschluss ihres Referendariats in der Fachrichtung Städtebau und Raumordnung stehen den Regierungsbaumeisterinnen und Regierungsbaumeistern alle Bereiche von Städtebau und Stadtentwicklung sowie Raumplanung und Baurecht offen. Überwiegend werden sie im öffentlichen Dienst des Landes und vor allem der Kommunen tätig.

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau wählt jedes Jahr bis zu sieben Bewerberinnen und Bewerber aus einem breiten Bewerberfeld aus, die aufgrund ihrer im Studium erbrachten Leistungen und gegebenenfalls in der Berufspraxis gesammelten Erfahrungen die Voraussetzungen erfüllen, das Land und die Kommunen bei einer verantwortungsbewussten Stadt- und Raumplanung zu unterstützen und zu einer hohen Bau- und Planungskultur beizutragen.

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